Was bleibt fünf Jahre nach dem Startschuss des Artenschutz-Volksbegehrens („Rettet die Bienen“)? Die Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben und die damit verbundene Beratung obliegt auf kommunaler Ebene neben der Unteren Naturschutzbehörde auch dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Beide ziehen eine Zwischenbilanz.