Pfaffenhofen
30-Euro-Kopfhörer in Pfaffenhofen geklaut: 4500 Euro Strafe

Gericht verurteilt einen 33-Jährigen

07.02.2023 | Stand 25.10.2023, 10:16 Uhr

Symbolbild: Schanz

Pfaffenhofen – Das war ein teurer Diebstahl: Zu 90 Tagessätzen à 50 Euro hat das Pfaffenhofener Amtsgericht einen 33-Jährigen verurteilt, der nach Überzeugung der Richterin Nicola Schwend in einem Eber-stettener Supermarkt Kopfhörer im Wert von rund 30 Euro gestohlen hat. Bis zuletzt hatte der Angeklagte die Tat bestritten.

Am 28. Mai vor eineinhalb Jahren war Dumitru S. (Name geändert) von einer Mitarbeiterin des Geschäfts per Überwachungskamera beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einer Begleiterin Kopfhörer aus einer Verpackung nahm und in seiner Tasche verschwinden ließ. Um sicher zu gehen, hatte sie einen weiteren Mitarbeiter hinzugezogen, der die Szene auf dem Bildschirm auch verfolgte. Am Ausgang wurde der 33-Jährige dann gestellt, die Begleiterin entkam durch den Personaleingang, zwei weitere Landsleute des Osteuropäers gaben ebenfalls Fersengeld.

Der Fall war vor gut zwei Monaten schon einmal verhandelt worden. Um weitere Zeugen zu hören, war der Prozess ausgesetzt worden. Zu Beginn der Verhandlung gibt der Verteidiger eine Erklärung ab: Sein Mandant werde sich zur Sache nicht äußern. Er sei zwar in dem Supermarkt gewesen, habe dort zwei Bekannte getroffen und gesehen, dass einer von ihnen etwas eingesteckt hat. Er selbst sei weggelaufen, weil er nicht verstanden hätte, um was es eigentlich geht. Wie die Kopfhörer in seine Tasche gekommen seien, könne sich sein Mandant nicht erklären, umso weniger, weil er in einer Umhängetasche 4000 Euro dabei hatte.

Ein Polizist erklärt als Zeuge, dass auf den Kopfhörern die Fingerabdrücke des Beschuldigten festgestellt wurden. Einer der Begleiter von Dumitru S. gibt zu, mit dem Angeklagten im Supermarkt gewesen zu sein, aber dass der etwas eingesteckt habe, will er nicht beobachtet haben. Sein Gedächtnis ist phänomenal: Er erinnert sich, dass er mit Dumitru S. Gemüse kaufen wollte, dann sei der zurückgeblieben, er selbst sei zur Käsetheke, habe am Ausgang gewartet und sei allein nach Hause gegangen.

Die Richterin nimmt ihm sein Erinnerungsvermögen nicht so recht ab. Ob er denn auch noch wisse, was er an diesem Tag unternommen habe? Wann er aufgestanden sei, was er dann unternommen habe, was und wie lange er gearbeitet habe. Der 34-Jährige bleibt keine Antwort schuldig. Ähnlich intensiv auf den Zahn gefühlt hatte die Richterin bereits in der letzten Verhandlung einem Zeugen. Dass die beiden sich im Vorfeld abgesprochen haben, bleibt allerdings Spekulation.

Die Mitarbeiterin des Supermarkts ist sich ganz sicher, dass auf der Anklagebank der Mann sitzt, den sie beim Diebstahl beobachtet hat. Seine Begleiterin habe ihn gedeckt, so dass mögliche Kunden nicht sehen konnten, wie sich Dumitru S. an der Schachtel mit den Kopfhörern zu schaffen machte.

Die Staatsanwältin sieht die Anklage bestätigt und beantragt eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung plus 2000 Euro Geldbuße. Der Verteidiger hält die Supermarkt-Mitarbeiterin für unglaubwürdig, weil sie sich jetzt an mehr Details erinnern konnte, als in der ersten Verhandlung. Die Richterin widerspricht und möchte das Protokoll mit der Zeugenaussage von damals verlesen. Der Verteidiger winkt ab. Schwend glaubt der Zeugin und verurteilt den Angeklagten zu 4500 Euro Geldstrafe.

PK