Schutzkonzepte Fehlanzeige
Sexualisierte Gewalt im Umfeld einer Grundschule: Bayern fehlen verbindliche Regeln

09.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:53 Uhr

Bei der Ruhestandsverabschiedung der Schulleiterin in Walting vor den Sommerferien haben Ilona und Michael Zehetleitner auf ihr Anliegen der Information aufmerksam gemacht. Der frühere Rektor von Großmehring, Gerd Zettel, hielt mit einem Regenschirm dagegen, seine Kollegin habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Foto: Hobelsberger

Unweit der Grundschule in Walting (Kreis Eichstätt) ist es an einer Bushaltestelle zu sexuellen Übergriffen an Kindern gekommen. Offiziell haben die Eltern von der Schule bis heute davon nichts erfahren. Der Fall zeigt: Verpflichtende Präventionskonzepte gibt es in Bayern nicht, das Thema an sich schiebt man auch an Schulen offenbar lieber von sich weg.
 


2300 Einwohner hat die Gemeinde an der Altmühl, man kennt sich, grüßt sich. In den Wochen vor den Sommerferien rumort es. Schilder stehen an der Hauptstraße in einem Ortsteil. „Eltern informieren! Grundschule Walting. Sexueller Missbrauch“ heißt es dort. Ilona und Michael Zehetleitner stellen sich damit auch mehrfach vor die Schule. „Uns geht es um die ganz konkrete Information der Eltern“, sagt Ilona Zehetleitner. Die beiden wollen, dass bekannt wird, was in dem Dorf niemand wusste oder wissen wollte: 2021 und 2022 ist es zu sexuellen Übergriffen eines bei der Gemeinde auf geringfügiger Basis angestellten Bushelfers gekommen. 
 

Bewährungsstrafe für Beschuldigten


Das Amtsgericht in Ingolstadt verurteilte den Beschuldigten im Frühjahr zu acht Monaten Bewährungsstrafe, auch offenbar ob drückender Beweislast: Unter einem T-Shirt eines zum Tatzeitpunkt neunjährigen Mädchens waren DNA-Spuren des 76-Jährigen gefunden worden. Aus dem Umfeld der Schule beschwichtigt jemand: „Gerichte müssen bei so etwas heute verurteilen“, man sei ja nicht dabei gewesen und könne nicht feststellen, ob sich alles wirklich so zugetragen hat. Möglicherweise, so erzählt man sich in der Lehrerschaft im Landkreis, sei der Mann ja nur hingefallen und habe das Mädchen deswegen aus Versehen berührt. Geständnis hin oder her, und zudem: „Man darf ja dann kein Kind mehr anfassen, ohne dass das gleich sexualisiert wird“, meint ein Lehrer. 
 

„Weitere Fälle hätten verhindert werden können“


Wer das gesagt hat, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Aussagen wie diese zeigen aber auch, dass man sich im schulischen Kontext bislang wenig Gedanken zu machen scheint über den konkreten und vor allem korrekten Umgang mit sexualisierter Gewalt und mit deren Opfern. 

Ähnliches wird aus der Schule selbst kolportiert: Der Vater eines mutmaßlich betroffenen Mädchens sei belächelt worden, als er 2021 von einem ersten Vorfall berichtete. Ein Jahr später kam es dann zu einem weiteren Übergriff, der dann vor Gericht verhandelt wurde. „Weitere Fälle hätten verhindert werden können“, sind die Zehetleitners überzeugt, hätte man schon 2021 seitens Schule oder Gemeinde gehandelt. Das sei in den seit 2014 geltenden Vorschriften zum Umgang mit strafbaren Handlungen an oder gegen Schüler so vorgesehen, betont Michael Zehetleitner, der für die Grünen im örtlichen Gemeinderat sitzt. Das bestätigt die Ministeriumssprecherin: „In dieser Bekanntmachung ist klar die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Lehrkräften geregelt sowie die Informationsübermittlung an Erziehungsberechtigte, welche unverzüglich zu verständigen und über die Beteiligung des Jugendamts zu unterrichten sind.“ 
 

Erweitertes Führungszeugnis


Das Kultusministerium will sich nicht konkret zum Waltinger Fall äußern, weil es eine laufende Petition im bayerischen Landtag gibt. Es teilt aber mit: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, dass von Seiten der Schulleitung der Grundschule Walting dienstliche Pflichten verletzt wurden.“ Schulamtsdirektor Rudolf Färber sagt dazu: „Die Vorgehensweise bei Verdacht strafbarer Handlungen ist unseren Schulleiterinnen und Schulleitern bekannt.“ 

Der Waltinger Bürgermeister Roland Schermer (CSU) hat im vergangenen Jahr – einen genauen Zeitpunkt kann er nicht mehr benennen – von den Vorwürfen gegen den heute 76-jährigen Mann erfahren, sagt er auf Anfrage unserer Zeitung. Der Beschuldigte habe daraufhin auch seine Arbeit an der Bushaltestelle eingestellt. Zur Personalie selbst will sich Schermer nicht äußern, betont aber allgemein: „Alle, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.“ Das handhabe auch seine Gemeindeverwaltung so.
 

Schulamt will sich zum konkreten Fall nicht äußern


Spätestens im Mai, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, hätte man die Eltern informieren müssen, sagt Ilona Zehetleitner. Passiert sei aber eben nichts. Hat man möglicherweise etwas versäumt – etwa einen Elternabend, um einmal über das Thema Prävention zu sprechen? Die Schulleiterin, die zum 1. August in den Ruhestand ging, verweist bei einer Anfrage auf das Schulamt. Dessen fachlicher Leiter betont nach einer Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern: „Die Schulleitungen werden regelmäßig, unter anderem in Dienstkonferenzen, in der Prävention sexualisierter Gewalt geschult und darüber hinaus dazu angehalten, ihre Lehrkräfte auch schulintern in Lehrerkonferenzen intensiv für diese Thematik zu sensibilisieren.“ Zum konkreten Fall will sich Färber wegen der laufenden Petition im Landtag nicht äußern. Diese soll übrigens erst in der nächsten Legislaturperiode abschließend behandelt werden. Man wolle aber, so heißt es aus dem Landtag, die bestehenden Konzepte zum Kinderschutz an Schulen fortentwickeln. Auch mit Blick auf verpflichtende Maßnahmen. Die gibt es schlicht nicht, wie eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Nachfrage bestätigt. 

Die Quintessenz aus der Geschichte? Ob und wie Kinderschutz an den Schulen betrieben wird, ist diesen selbst überlassen. Welche Maßnahmen dabei für das jeweilige Schulprofil geeignet seien, würde vor Ort entschieden. In Walting gibt es inzwischen eine „Vereinbarung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz“, unterzeichnet zwischen Schule und Jugendamt – am 14. Juli. Sieben Wochen nach der Verurteilung des 76-Jährigen. Die Zehetleitners haben mittlerweile Strafanzeige gegen die Schulleiterin und eine Lehrerin gestellt – unter anderem wegen Strafvereitelung im Amt. 
 


Von Missbrauch oder sexueller Gewalt betroffen? So finden Sie Hilfe


An die bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt können sich grundsätzlich alle Menschen wenden, die Hilfe zur Frage Missbrauch und sexualisierter Gewalt haben. Die neu eingerichtete Stelle ist eine Adresse für alle Menschen in Bayern, die Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erlebt haben – Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Beratung erfolgt demnach anonym. Die Telefonnummer lautet (089) 88988922.