Anhebung erforderlich
Köschinger Friedhof: Gebührensatzung verabschiedet

27.02.2024 | Stand 28.02.2024, 10:33 Uhr

In der Marktgemeinde Kösching steigen die Friedhofsgebühren. Foto: Schumann (Archiv)

Der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan „Wolfdrossel V“ waren erneut Thema im Köschinger Marktrat. Dabei ging es unter anderem um die Einarbeitung eingegangener Stellungnahmen. Das Gremium sprach auch über die endgültige Planung der Zu- und Abfahrt. Diese wird derzeit in nördlicher Richtung über die Ingolstädter Straße geplant. Um diese Engstelle zu entlasten, sollte nach den Worten von CSU-Sprecher Andreas Schieferbein auch in südlicher Richtung eine Ausfahrt geschaffen und die Kolpingstraße in die Planung mit einbezogen werden. Die Ausfahrt Richtung Norden werde beim Netto-Markt verbreitert, um das Problem zu vermeiden, sagte Bürgermeister Ralf Sitzmann (FW). „Das Problem sind die letzten 20 Meter vor der Ausfahrt“, meinte dritter Bürgermeister Georg Liebhard (CSU).

Im Norden des Planungsareals ist eine für den geförderten Wohnungsbau vorgesehene Fläche eingetragen, in der als Kennzahl 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen waren. „Eigentlich zu wenig“, sagte Andreas Schieferbein, weil laut der allgemein geltenden Stellplatzsatzung zwei Plätze nötig wären. Andrea Ernhofer (SPD) nannte die Stellplatzdiskussion im Bebauungsplan unnötig, es gelte ohnehin die ortsübergreifende Satzung. Die Kennzahl „0,7“ stamme aus einem Musterplan des eventuell in Frage kommenden Baubetreibers und stelle keinen endgültigen Wert dar. Der Bürgermeister und Thomas Heinz vom Bauamt schlugen vor, hier den Wert 1,5 einzutragen, wenn es gewünscht werde. Mit neun zu sieben Stimmen (Gegenstimmen der CSU und Grüne) wurde der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt.

Nach Auskunft des Kommunalen Prüfungsverbands (KPV) werden in der Kalkulation der Friedhofsgebühren von den Kauf- und Grundstückskosten ausschließlich die Zinsen (mit drei Prozent) miteinkalkuliert. Bis zum Jahr 2022 bestand demnach eine Kostendeckung von 85 Prozent, die sich in der Nachkalkulation auf 75 reduzierte. Auch wegen der steigenden Zahl von Urnenbestattungen,welche die Errichtung von Urnenwänden erforderlich macht, sei diese Bestattungsvariante von der Erhöhung besonders stark betroffen. In der jetzigen Satzung würden die Kosten zu 100 Prozent abgebildet, die Abschreibungsdauer betrage 30 Jahre, könne aber auch auf 50 Jahre ausgedehnt werden. Wiederum mit neun zu sieben Stimmen wurde die neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet.

Der Marktrat befasste sich schon einmal mit dem Antrag eines Bauträgers, der auf einem Baugrundstück an der Bahnhofstraße sechs Tiny-Häuser errichten will. Um allgemein gültige Vorgaben zu schaffen, diskutierte das Gremium über eine Änderung des dort geltenden einfachen Bebauungsplans. Andrea Ernhofer zweifelte grundsätzlich am Projekt. Tiny-Häuser seien schlecht gedämmt und könnten keine eigene Energie herstellen. Aufgrund der geringen Dachfläche könne man auch keine Photovoltaikanlage installieren, sagte zweiter Bürgermeister Dieter Betz (SPD). Manfred Lindner (Grüne) nannte das ein Gerücht und würde entsprechende Auflagen machen. „Eine Planänderung beträfe lediglich den unbebauten Innerortsbereich“, informierte Bauamtsleiter Thomas Heinz auf Nachfrage von Max Mayer (UW) und dem drittem Bürgermeister Georg Liebhard. „Dann sollte die Bebauungsgrenze von 400 Quadratmetern bei diesen kleinen Häusern reduziert werden“, sagte Andreas Schieferbein. Bürgermeister Ralf Sitzmann empfahl, vor der endgültigen Abstimmung genaue Infos einzuholen.