Beilngries
Grundschule informiert zur Anmeldung für das Schuljahr 2023/24

17.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:53 Uhr

Bevor im September der erste Schultag zelebriert werden kann, ist nun erst einmal die Anmeldung erforderlich. Foto: F. Rieger (Archiv)

Die Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 findet an der Grundschule Beilngries am kommenden Montag, 20. März, in den Räumen der Schule statt – und zwar von 10 bis 14 Uhr. Für die eigentliche Einschreibung erhalten die Eltern, je nach Kindergartenzugehörigkeit, feste Zeitfenster.

Die genaue Einteilung der Einschreibetermine wurde laut Mitteilung der Grundschule wie folgt vorgenommen: Schutzengelkindergarten und Kevenhüll von 10 bis 11 Uhr, Sandkiste von 11 bis 12 Uhr, Paulushofen und Plankstetten von 12 bis 13 Uhr, St. Franziskus und Kita im Sulzpark von 13 bis 14 Uhr, Waldkindergarten Dietfurt in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Jedes Kind, das am 30. September 2023 mindestens sechs Jahre alt sein wird, also spätestens am 30. September 2017 geboren wurde, muss von seinen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Dies gilt auch für die „Korridorkinder“ (Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2017 geboren sind). Hier können die Eltern noch wählen, ob die Einschulung im kommenden Schuljahr oder erst im Schuljahr 2024/25 erfolgen soll. Bis spätestens Dienstag, 11. April, muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden, dass die Einschulung erst im Schuljahr 2024/25 erfolgen soll, ansonsten wird das Kind schulpflichtig. Ferner ist jedes Kind anzumelden, das im Vorjahr zurückgestellt wurde.

Zur Aufnahme in die Grundschule kann auch jedes Kind angemeldet werden, das in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 geboren ist (auf Antrag). Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Zur Schuleinschreibung mitzubringen sind die Geburtsurkunde beziehungsweise das Familienstammbuch, die Teilnahmebescheinigung der Schuleingangsuntersuchung, der Nachweis über die Masernimpfung (Impfpass) sowie gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinerziehenden Eltern.

Sollte der Einschreibetermin nicht wahrgenommen werden können, ist die Schulleitung vorher zu informieren.

DK