Eichstätt
Geflügelpest: Untersuchungen vor dem Verkauf von Hühnern

21.10.2022 | Stand 21.10.2022, 11:42 Uhr

Foto: Gülich, Archiv

Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein noch nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Daher besteht ab sofort eine Untersuchungspflicht für Tiere, die von mobilen Geflügelhändlern abgegeben werden.



Das teilte das Landratsamt in Eichstätt mit. Demnach breite sich die Geflügelpest von Norddeutschland insbesondere auch über den Handel mit Geflügel Richtung Süddeutschland aus. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel und Wachteln dürfen etwa über den mobile Geflügelhandel nur verkauft werden, wenn die Tiere maximal vier Tage vor der Abgabe durch einen Tierarzt untersucht worden sind.

Enten und Gänse müssen beprobt und im Labor auf Geflügelpest getestet werden, heißt es in dem Schreiben des Landratsamtes.

lkr