Opt-out-Verfahren
Digitale Patientenakte soll automatisch für alle kommen

01.12.2022 | Stand 01.12.2022, 16:02 Uhr

Digitale Patientenakte - Die ePA soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Beim von der Bundesregierung favorisierten «Opt-out»-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht. - Foto: David Inderlied/dpa

Die elektronische Patientenakte befindet sich in einer Testphase. Bisher müssen Patientinnen und Patienten sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Das soll sich bald ändern.

Das vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Unternehmen Gematik strebt an, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten automatisch einrichten zu lassen. Das beschloss die Gesellschafterversammlung der Gematik.

«Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen», erklärte das Unternehmen, das für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland zuständig ist. In der Versammlung sei ein entsprechender Prüfauftrag an die Gematik erteilt worden.

Prinzipiell solle jede und jeder Versicherte in Deutschland die ePA erhalten, twitterte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. «Nur wenn wir #Digitalisierung nutzen, können wir Medizin besser & effizienter machen.»

Krankengeschichte lückenlos einsehen

Die ePA soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit der digitalen Akte mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können. Gleichzeitig sollen medizinische Daten in anonymer Form für die Forschung verfügbar gemacht werden.

Die ePA wurde als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten am 1. Januar 2021 in einer Testphase gestartet. Mit dem Gesellschafterbeschluss folgt die Gematik einer politischen Vorgabe der Ampelkoalition.

Bislang gilt das «Opt-in»-Verfahren: Das heißt, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten «Opt-out»-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.

«Opt-out» mit vier Entscheidungsstufen

Bei dem nun ins Auge gefassten Verfahren soll es vier Entscheidungsstufen gehen. In der ersten Stufe geht es um die Einrichtung der ePA an sich. In den weiteren Stufen gehe es um den Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.

Das neue Verfahren, das nun von der Gematik geprüft wird, soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Lauterbach, der letztlich für die inhaltliche Ausrichtung der Gematik verantwortlich ist, riskiert damit einen Konflikt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hat sich kritisch zum Opt-out-Verfahren geäußert.

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