Landgericht
Mops-Urteil: Klage weitestgehend abgewiesen

26.04.2023 | Stand 26.04.2023, 11:34 Uhr

Gepfändeter Mops - Die Mops-Hündin «Edda», jetzt umbenannt in «Wilma», sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. - Foto: Guido Kirchner/dpa

Eine Mopshündin hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem sie von der Stadt Ahlen gepfändet und übers Internet für 690 Euro verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei und ging vor Gericht.

Ein sich seit Jahren ziehender Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops aus Ahlen im Münsterland ist vorerst beendet. Das Landgericht Münster hat am Mittwoch in einem Urteil die Klage der Käuferin weitgehend abgewiesen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Dass das Tier neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet, konnte das Landgericht nicht feststellen. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht. Der Streitwert der Klage lag bei rund 19.000 Euro.

Die Stadt Ahlen als Beklagte muss der Frau lediglich mehrere Hundert Euro plus Zinsen für angefallene Kosten erstatten. Die Klägerin kann in dem Zivilverfahren Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht Hamm einlegen.

Mops «Edda», später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in «Wilma», hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen (Kreis Warendorf) bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath (Kreis Mettmann) verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei.

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