Mietermodernisierung
Können Mieter ihre Investition in die Wohnung absichern?

12.08.2021 | Stand 16.08.2022, 8:12 Uhr

Mietermodernisierung - Wenn Mieter die Modernisierung ihrer Wohnung selbst übernehmen, sollten sie mit dem Vermieter schriftliche Absprachen treffen. - Foto: Jörg Carstensen/dpa

Ein neues Bad in der Wohnung, eine Etagenheizung oder ein Türspion in der Wohnungstür - wer solche Maßnahmen plant, holt sich besser das Okay des Eigentümers. Andernfalls kann es teuer werden.

Mietermodernisierungen sind häufig nur mit Vermieter-Zustimmung zulässig. Das gilt zumindest für bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Bausubstanz, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Zustimmung der Vermieters sollte sich Mieter zur Absicherung am besten schriftlich geben lassen.

Haben Mieter ihre Modernisierungsarbeiten und Investitionen während der Mietzeit nicht vertraglich abgesichert, können sie beim Auszug schnell eine böse Überraschung erleben: Laut geltendem Recht können Vermieter fordern, dass Mieter ihre Investitionen entfernen beziehungsweise zurückbauen, so dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.

Mieter haben auf dem Papier zwar das Recht, Einrichtungen oder Einbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses mitzunehmen. In der Praxis ist das Mitnahmerecht oft wertlos oder es kommt Mieter teuer zu stehen. Wertlos ist es, wenn Mieter in der neuen Wohnung mit den Einbauten überhaupt nichts anfangen können. Teuer wird es, wenn Mieter nicht nur die Kosten des Ausbaus tragen müssen, sondern auch den alten Zustand wiederherstellen und bezahlen müssen.

Mieter können sich schützen, indem sie vor Beginn ihrer Modernisierungen feste Vereinbarungen mit den Vermietern treffen. Wichtig ist in erster Linie die Zustimmung zu den beabsichtigten Modernisierungen, Baumaßnahmen oder Investitionen.

Gleichzeitig sollte das Einverständnis festgehalten werden, dass die Einbauten nach Ablauf der Mietzeit in der Wohnung verbleiben können oder dass bauliche Veränderungen nicht zurückgebaut werden müssen. Bei teureren Modernisierungen sollte außerdem vereinbart werden, dass Mieter beim Auszug einen Restwert ausgezahlt bekommen.

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