Hilfe bei der Steuererklärung
Unterlagen müssen bis 2. September 2024 beim Finanzamt eingereicht werden

10.04.2024 | Stand 10.04.2024, 5:00 Uhr

Wer eine digitale Steuererklärung abgibt, erhält den Steuerbescheid oft schneller. Foto: Imago

Für viele Bürger rangiert die jährliche Steuerabrechnung mit dem Finanzamt auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen gleich hinter dem Zahnarzttermin oder einem Elternabend in der Schule. Doch wer seinen inneren Schweinehund überwindet, kann häufig einen satten Stundenlohn erzielen. Denn es gibt einige Tipps, mit denen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler leichter durch die Steuerformulare kommen und dabei eine maximale Steuerersparnis herausholen.



Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes heimsten Arbeitnehmer, die eine Steuererstattung bekommen, zuletzt im Schnitt rund 1095 Euro ein. Braucht man für den Papierkrieg rund vier Stunden, ergibt sich so ein Stundenlohn von 274 Euro. Und für viele ist noch mehr Geld drin.

Wer freiwillig abgibt, hat bis Ende 2027 Zeit

Viele Steuerzahler können sich ohnehin nicht vor der Steuererklärung drücken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die übers Jahr nur bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot standen und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen erzielt haben, ist die Abgabe der Steuererklärung freigestellt. Wer freiwillig abgeben will, kann sich dafür bis Ende 2027 Zeit lassen. Verpasst man auch diesen Abgabetermin, ist die Steuererstattung endgültig futsch, weil die Finanzämter die Abgabefrist nicht verlängern. Anders für Steuerzahler, die abgeben müssen: Die Unterlagen für das letzte Jahr müssen bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt eingereicht sein. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, erhält Fristverlängerung bis zum 2. Juni 2025.

Nur noch knapp dreißig Prozent aller Steuerzahler gibt die Erklärung klassisch auf Papier ab. Die elektronische Einkommensteuerklärung liegt dagegen voll im Trend. Die Finanzverwaltung hält im Internet unter www.elster.de eine kostenlose Steuersoftware für jedermann parat. Hier muss man sich für den Service online registrieren und – in der kostenlosen Variante – eine Zertifikatsdatei herunterladen. Über die kostenfreie Handy-App „Mein Elster+“ lassen sich zudem Belege für die Steuer fotografieren, dokumentieren und im Elster-Benutzerkonto speichern.

Vorteile bei digitaler Steuererklärung

Die digitale Steuererklärung bietet klare Vorteile. Der Steuerbescheid kommt oft schneller. Noch ein Vorteil: Im nächsten Jahr dient die alte Steuererklärung als Vorlage für die neue. Auch die Funktionalität der amtlichen Programme verbessert sich Schritt für Schritt. Man kann mittlerweile über das Elster-Portal Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben, seine Lohnsteuerdaten oder andere an den Fiskus gemeldete Informationen abfragen, eine Fristverlängerung beantragen oder zu hohe Steuervorauszahlungen herabsetzen lassen. Stimmen Nutzer zu, gibt es den Steuerbescheid online vorab. Für Bezieher von Renten und Pensionen gibt es über das Internetportal www.einfach.elster.de als besonderen Service eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung. Damit sollen bequeme Steuerzahler per Mausklick Zeit und Mühe sparen. Mit einer kostenlos erhältlichen Zugangsnummer kann man sich registrieren und für den Datenabruf freischalten lassen und danach alle beim Fiskus gespeicherten eigenen Basisdaten abrufen.

Individuelle Kosten selbst eintragen

Tipps zum Steuern sparen darf man von Elster nicht erwarten – seine individuellen Kosten für den Beruf, fürs Pflegeheim oder den Handwerker muss man nach wie vor selbst eintragen. Kommerzielle Steuer-Softwareprogramme können für Steuer-Laien hier eine lohnende Alternative sein. Die Kosten dafür hat man über den Steuerbescheid oft schnell wieder zurück.

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