Betrugsverdacht
Staatsanwaltschaft ermittelt bei Conti wegen Qualitätsproblemen

06.12.2023 | Stand 06.12.2023, 18:59 Uhr |

Wegen Betrugsverdachts wird gegen Continental ermittelt. − Symbolbild: Roberto Pfeil/dpa

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Qualitätsproblemen bei Continental.



Ein Sprecher der Behörde sagte am Mittwoch auf Anfrage, es werde wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt. Es geht den Angaben nach um Qualitätsprobleme bei Schläuchen, die 2022 aufgefallen waren. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet. Ein Continental-Sprecher sagte, man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden.

Continental: Mängel selbst gemeldet



Das Unternehmen verwies darauf, dass es die Mängel selbst entdeckt und den Behörden gemeldet habe. „Aus den noch laufenden Erkenntnissen unserer Untersuchung haben wir fortlaufend organisatorische und auch personelle Konsequenzen gezogen“, sagte der Sprecher. Auch mit Abnehmern der mangelhaften Schläuche habe man sich geeinigt.

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Hintergrund sind Qualitätsprobleme bei Schläuchen für Klimaanlagen der Sparte Contitech. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es dem Bericht zufolge um den Vorwurf, Continental könnte seine Abnehmer betrogen haben, indem Schläuche geliefert worden seien, die nicht der vereinbarten Qualität entsprachen. Darüber hinaus könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Zulieferer gab Lieferung von verunreinigten Schläuchen zu



Der Zulieferer hatte im September 2022 eingeräumt, seinen Abnehmern aus der Autoindustrie über längere Zeit verunreinigte Schläuche für Klimaanlagen geliefert zu haben. Bereits damals hieß es, dass womöglich ein Mitarbeiter die internen Qualitätstest manipuliert habe, um die Mängel zu vertuschen.

Aufgefallen sei das bei internen Untersuchungen, nachdem es Hinweise aus der Belegschaft gegeben habe. Die Auslieferung der mangelhaften Schläuche wurde damals den Angaben zufolge gestoppt. Laut Conti handelte es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Eine Gefahr für Fahrzeuginsassen, Verkehrssicherheit oder Umwelt habe nicht bestanden.

− dpa

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