Extremismus
Attentat in Wien: Prozess muss teilweise wiederholt werden

04.12.2023 | Stand 05.12.2023, 10:49 Uhr

Polizistin - Polizistin vor dem Großen Schwurgerichtssaal in Wien: Der Prozess um das Attentat war mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei und langjährigen Haftstrafen für andere Angeklagte zu Ende gegangen. - Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa

Der Oberste Gerichtshof hebt teilweise Schuldsprüche gegen fünf Unterstützer des Attentäters von 2020 auf, verweist auf Fehler in der Rechtsbelehrung.

Der Prozess um das islamistische Attentat in Wien vom November 2020 muss in Teilen neu aufgerollt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Schuldsprüche gegen fünf Unterstützer des Schützen nach einer Nichtigkeitsbeschwerde teils auf.

Aufgehoben wurden laut Mitteilung des OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. In der Rechtsbelehrung für die Geschworenen sei ein Fehler passiert, außerdem sei eine Frage zu Schuld oder Unschuld zu wenig konkret formuliert worden, so das Höchstgericht.

Der Prozess um das Attentat mit vier Toten und mehr als 20 Verletzten war im Februar 2023 mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für andere Angeklagte zu Ende gegangen. Rechtskräftig sind die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord. Der Attentäter war von der Polizei erschossen worden.

Die neue Verhandlung wird darauf beschränkt, ob die Männer Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren, hieß es.

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