Von Christoph Eberle
Ungewöhnliches Urteil aus Großbritannien: Einen Mann als glatzköpfig zu bezeichnen, kann sexuelle Belästigung sein. Mehrere britische Medien berichteten übereinstimmend über ein entsprechendes Arbeitsgerichtsurteil.
Geklagt hatte demnach ein Mann, der seit 24 Jahren in einem Industriebetrieb in West Yorkshire als Elektriker arbeitete und im Mai 2021 gefeuert wurde. Daraufhin verklagte er das Unternehmen, allerdings nicht wegen der Entlassung an sich.
Vielmehr bezog sich der Kläger auf einen Streit aus dem Jahr 2019. Ein Vorgesetzter hätte ihn dabei als „kahle Fotze“ bezeichnet. Das habe er als sexuelle Belästigung empfunden.
Richter bezogen „derbe Unternehmenssprache“ ins Urteil mit ein
Die Richter - laut einem beurteilte die gefallenen Worte als „strong language“ - und eine derbe Sprache sei in dem Industrieunternehmen, in dem sich der Vorfall ereignete, unstrittig an der Tagesordnung. Gleichwohl sei es aber nicht das zweite Wort gewesen, an welchem sich der Kläger gestört hätte, sondern das Wort „kahl“.
Einen Mann als „kahl“ oder „glatzköpfig“ zu bezeichnen, ist nach Ansicht der Richter eine Form der Diskriminierung. Entsprechende Kommentare am Arbeitsplatz loszulassen, sei vergleichbar mit „einer Bemerkung über die Größe von Brüsten einer Frau“, so die Richter in ihrem Urteil.
Das Richter-Trio, welches dieses Urteil fällte, leidet laut britischen Medienberichten selbst an Haarausfall.