Alle Fragen und Antworten
Run auf das 9-Euro-Ticket: Server zum Verkaufsstart teils überlastet

23.05.2022 | Stand 24.05.2022, 6:51 Uhr

Der Server der Bahn-Website war am Montagmorgen zeitweise überlastet. Screenshot: DB/PNP

Seit Montag gibt es das Neun-Euro-Ticket. Der Andrang scheint groß zu sein, denn am Morgen waren die Server der Bahn-Website zeitweise nicht erreichbar.



Zur Entlastung Verbraucher bei den massiv steigenden Lebenshaltungskosten wird durch das Neun-Euro-Ticket der ÖPNV in den kommenden drei Monaten deutlich günstiger. Alle wichtigen Fragen und Antworten:

WANN GILT DAS NEUN-EURO-TICKET?
Das Ticket gibt es für die Monate Juni, Juli und August. Für jeweils neun Euro pro Monat können Käuferinnen und Käufer dann beispielsweise Linienbusse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr beliebig oft nutzen - und zwar deutschlandweit. Das Ticket gilt auch für Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Fähren des ÖPNV.

WO UND WANN GIBT ES DAS TICKET ZU KAUFEN?
Ab Montag, den 23. Mai, gibt es das Ticket nach Angaben der Bahn über die Internetseite bahn.de oder die App DB Navigator. Am Montagmorgen waren die Server teils überlastet. Erwerben lässt es sich auch deutschlandweit an den Fahrkartenautomaten sowie in den Reisezentren der Bahn in den Bahnhöfen.

Auch die jeweiligen örtlichen Verkehrsbetriebe wollen das Ticket vielerorts ab Montag beispielsweise über ihre App anbieten; in Hamburg und Berlin hatten der HVV und die BVG damit schon am Freitag begonnen, nachdem der Bundesrat grünes Licht für das Neun-Euro-Ticket gegeben hatte.

Laut Bundesverkehrsministerium planen außerdem die Verkehrsunternehmen eine gemeinsame Online-Plattform, über die das Ticket digital gebucht werden kann. Das Ticket gilt jeweils für einen Kalendermonat und verlängert sich nicht automatisch, muss also für jeden Monat einzeln gekauft werden.

WAS IST MIT MEINEM ABO?
Für Abo-Kunden wird der Preis für ihre Monatskarte automatisch durch das jeweilige Verkehrsunternehmen auf neun Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen, wie das Verkehrsministerium erklärt. Die Deutsche Bahn und Verkehrsverbünde verweisen ebenfalls darauf, dass Abo-Kunden selbst nicht aktiv werden müssen.

Auch im Fall von Semestertickets für Studentinnen und Studenten, Jobtickets, oder etwa sogenannten Neun-Uhr-Abos arbeiten die Verkehrsunternehmen nach Ministeriumsangaben an der Erstattung für den Zeitraum Juni bis August. Kein Geld zurück gibt es hingegen für diejenigen, die eine Bahncard 100 haben, mit der sie auch den Nahverkehr nutzen können.

WOFÜR GILT DIE FAHRKARTE NICHT - UND WAS IST MIT KINDERN, RÄDERN UND HUNDEN?

Nicht genutzt werden darf das Neun-Euro-Ticket für die Fernverkehrszüge der Bahn, also zum Beispiel ICE, IC, EC; die Flix-Züge und -Busse sind ebenfalls ausgenommen. Auch die erste Klasse in Regionalzügen ist nicht umfasst.

Um Fahrräder beispielsweise in den Regionalbahnen mitnehmen zu dürfen, muss eine zusätzliche Karte gekauft werden. Wenn für Abo-Inhaber eine Fahrradmitnahme in ihrem Abonnement vorgesehen ist, gilt dieser Vorteil aber „im jeweiligen Geltungsbereich“ für sie auch von Juni bis August für neun Euro im Monat weiter, wie das Verkehrsministerium erklärt.

Bei Kindern weist die Bahn darauf hin, dass diese unter sechs Jahren kostenfrei reisen und keine Fahrkarte benötigen. Sechs- bis 14-Jährige brauchen aber eine eigene Fahrkarte, also ein eigenes Neun-Euro-Ticket.

Für Hunde kann laut Bahn grundsätzlich kein Neun-Euro-Ticket erworben werden. Sie können demnach aber wie sonst auch üblich, gemäß der regulären Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes mitgenommen werden, gegebenenfalls mit einem separaten Ticket - abhängig beispielsweise davon, wie groß der Hund ist. Hier sollten sich Reisende also entsprechend informieren. Sitzplatzreservierungen sind beim Neun-Euro-Ticket nicht vorgesehen.

afp