Hausordnung wird geändert
Deutsche Bahn verbietet Cannabis-Konsum an Bahnhöfen

20.04.2024 | Stand 20.04.2024, 13:41 Uhr

Die neue Hausordnung der Deutschen Bahn soll in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein: Dann ist Cannabis-Konsum an Bahnhöfen verboten.  − Symbolbild: Hannes P Albert/dpa

Erwachsene in Deutschland dürfen seit dem 1. April Cannabis rauchen. Tabu sind aber etwa Spielplätze und Schulen – und bald auch Bahnhöfe.



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Trotz der Cannabis-Legalisierung sollen Joints an deutschen Bahnhöfen tabu sein – die Deutsche Bahn (DB) passt ihre Hausordnung entsprechend an. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, sagte eine Bahnsprecherin der „Bild am Sonntag“.

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Plan der DB: Neue Hausordnung in vier Wochen rechtsgültig



Die neue Hausordnung soll demnach in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren soll aber auch dort untersagt sein.

− dpa