Rundfunkbeitrag
Brief von der GEZ: Was muss man tun, wenn das Schreiben vom Beitragsservice kommt?

05.01.2023 | Stand 17.09.2023, 6:08 Uhr

Ab 10. Januar verschicken ARD, ZDF und Deutschlandradio die Klärungsschreiben. Bis Ende Juni 2023 soll der Meldedatenabgleich abgeschlossen sein. −Foto: dpa

Viele Haushalte erhalten demnächst Post vom Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, früher GEZ genannt. Damit soll geklärt werden, wer die Gebühr künftig zahlen muss und wer nicht. Das ist zu tun, wenn ein Brief von den Rundfunkanstalten kommt.



Seit November gleicht der Beitragsservice die hinterlegten Daten mit denen der Einwohnermeldeämter ab. Die Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält dabei ausgewählte Daten zu allen volljährigen Bürgern. Wer nicht zugeordnet werden kann, bekommt ab 10. Januar per Post einen Brief vom Beitragsservice. Bis Ende Juni 2023 sollen alle Schreiben verschickt worden sein. Doch nicht jeder Bürger muss die Gebühr zahlen, es gibt auch Ausnahmen.

Reaktion auf das GEZ-Schreiben per Brief oder online



Nach 2013 und 2018 findet der gesetzlich geregelte Meldedatenabgleich derzeit zum dritten Mal statt. Angeschriebene sollten laut Rundfunkbeitrag „zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln“. Im Schreiben wird eine Frist von zwei Wochen genannt. Entweder kann der beigelegte Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden oder online auf das Schreiben reagiert werden. Dazu befindet sich auf dem Schreiben auch ein QR-Code. „Teilt die angeschriebene Person mit, dass bereits ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt und gibt die entsprechende Beitragsnummer an, werden alle Angaben dieser Person sofort gelöscht. Sofern die Wohnung bislang nicht auf die angeschriebene Person oder einen Mitbewohner angemeldet ist, kann sie auf diesem Weg angemeldet werden“, sagt Sprecher Dennis Sponholz auf Nachfrage.

Ignorieren des GEZ-Briefs ist keine Lösung



Das Schreiben sollte allerdings nicht ignoriert werden, um mögliche Gebühren nicht zahlen zu müssen, denn: Nach zwei Wochen verschickt der Beitragsservice ein Erinnerungsschreiben. „Reagiert die angeschriebene Person auch darauf nicht, wird sie automatisch durch den Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag angemeldet“, sagt Sponholz. Würde die Person die Gebühren nicht zahlen, „löst dies einen Bescheid, gegebenenfalls Mahnungen, vielleicht sogar ein Vollstreckungsersuchen aus“. Wird bisher keine GEZ-Gebühr bezahlt, wird diese auch rückwirkend bis zum Einzugsdatum berechnet. Es drohen also Nachzahlungen. Eine rückwirkende Anmeldung erfolgt aber frühestens zum 1. Januar 2020.

Befreiung von den Rundfunkgebühren möglich

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Aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen kann aber eine Ermäßigung beziehungsweise Befreiung mit den entsprechenden Nachweisen beantragt werden. Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII können sich von der Abgabe befreien lassen.

Der Beitragsservice will die Daten schnellstmöglich verarbeiten und – gesetzlich vorgeschrieben – nach spätestens zwölf Monaten wieder löschen. Ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten ist nicht möglich.

Zur Erklärung, was zu tun ist, wenn das Klärungsschreiben eintrifft, hat der Beitragsservice ein Video bereitgestellt: