Pfaffenhofen
Vom Bußgeld bis zur Karteikartenabschrift: Die wichtigsten Details zum Führerscheinumtausch

Am 19. Januar läuft die Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ab

13.01.2023 | Stand 13.01.2023, 11:00 Uhr

Die Lappen müssen weg: Die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 müssen bis zum 19. Januar ihre alten Führerscheine ins Scheckkartenformat tauschen. Dafür ist einiges an Papierkram zu erledigen, in vielen Fällen kommt noch das Anfordern der Karteikartenabschrift dazu. Foto: Warnecke/dpa

Von Desirée Brenner

Bis zum 19. Januar ist die nächste Altersgruppe mit dem Umtausch der alten Führerscheine dran. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:



Führerschein-Umtausch: Wer ist jetzt dran?



Die Frist läuft für alle am 19. Januar ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Das dürften viele sein, da es sich um geburtenstarke Jahrgänge handelt. Genaue Zahlen hat das Landratsamt aber nicht, so Sprecherin Angela Rottler. Die nächste Frist endet erst ein Jahr später: Bis dann sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe.

Was ist beim Führerschein-Umtausch zu tun?



Zunächst braucht es laut Landratsamt einige Unterlagen. Auf der Internetseite wwww.landkreis-pfaffenhofen .de unter der Rubrik Fahrerlaubnisbehörde/Umtausch in den EU-Kartenführerschein können der Führerscheinantrag und eine Erklärung, dass der Kartenschein direkt nach Hause geschickt wird, heruntergeladen werden. Die Gebühr mit Direktversand beträgt 34 Euro. Außerdem braucht es einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den bisherigen Originalführerschein. Die Antragsteller müssen auf jeden Fall persönlich vorbeikommen, um die Unterschrift für den Kartenführerschein zu leisten. Landkreisbürger, deren alter Führerschein außerhalb des Landkreises Pfaffenhofen erstellt wurde, müssen außerdem noch eine Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde anfordern.

Führerschein umtauschen: Geht das auch einfacher?



Ja, anderswo. Zum Beispiel übernimmt der Landkreis Kelheim diesen Dienst und im Landkreis München kann man die Karteikartenabschrift online beantragen. In Pfaffenhofen geht Letzteres nur per E-Mail, weil „die technischen Voraussetzungen“ hier nicht vorliegen, so Rottler. Die Karteikartenabschrift solle vom Bürger selbst angefordert werden, „damit sich die Bearbeitungszeit verkürzt“, so die Landratsamtssprecherin. Jedoch: „Wenn diese nicht angefordert wurde, wird dies aber von der Fahrerlaubnisbehörde übernommen.“

Was passiert, wenn ich es doch nicht rechtzeitig geschafft habe?



Dann ist ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig, so Gerhard Haltmayer, der bei der Pfaffenhofener Polizei für den Bereich Verkehr zuständig ist. Denn es handele sich bei dem Vergehen um eine Fahrlässigkeit. Zusätzlich muss der neue Kartenführerschein bis zu einer Frist bei der Polizei vorgelegt werden. Bisher habe es bei Verkehrskontrollen jedenfalls noch keinen einzigen solchen Bußgeld-Fall gegeben, so Haltmayer. Bereits abgelaufen ist die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958. „Jetzt sind allerdings erst die jüngeren Jahrgänge dran, ich nehme an, dann könnte es mehr Fälle geben.“

Gibt es eine Übergangslösung, wenn der Kartenführerschein zur Frist noch nicht da ist?



Es kann ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt werden, dieser kostet jedoch 15 Euro und ist nur im Inland gültig, so Rottler.

PK