Ab dem Schuljahr 2026/27 haben die Eltern von Erstklässlern einen gesetzlichen Anspruch, dass ihre Kinder ganztags – also ab Schulbeginn acht Stunden lang – betreut werden. Drei Schuljahre später trifft das dann auf sämtliche Grundschuleltern zu. Bis dahin müssen die Gemeinden eine Lösung gefunden haben, wie sie diese Aufgabe schultern wollen. Wege gibt es viele. Der Rohrbacher Gemeinderat hat sich am Mittwoch mit dem Thema beschäftigt – und sich recht schnell auf eine Herangehensweise einigen können.