Es wird still um die letzte Ruhe unterm Blätterdach – und viele, die der Bestattung in einem Wald viel abgewinnen können, müssen ihre Hoffnungen begraben. Zumindest was so ein Projekt in Wolnzach betrifft. Denn laut Prüfungsverband darf eine Kommune ihr Recht auf Gebührenerhebung nicht auf Dritte übertragen – auch nicht auf ein Unternehmen, das einen Friedwald betreibt. Das Konzept so, wie es verfolgt wurde, ist damit gestorben. Denn hier galt stets die Vorgabe, dass der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten – etwa durch Verwaltung – entstehen sollen und eben deshalb hatte man auf einen externen Betreiber gesetzt.