Zahlungsverkehr - EU senkt Kreditkarten-Gebühren

23.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:30 Uhr

Das Bezahlen mit Kreditkarte dürfte bald günstiger werden. Das EU-Parlament legt eine neue Obergrenze für Debitkartentransaktionen fest.

Das europäische Parlament ratifizierte Mitte März EU-weite Vorschriften zur Einschränkung von Kreditkartengebühren. Banken dürfen damit nur eine bestimmte Höchstgrenze für den Einsatz ihrer Kreditkarten von Einzel- und Großhändlern verlangen. "Mit der neuen Regelung werden die Rahmenbedingungen für Kartenzahlungen vereinheitlicht und transparent gestaltet, so dass mehr Wettbewerb entstehen kann", erläutert der Europaparlamentsabgeordnete und Berichterstatter der neuen Gesetzesvorlage Pablo Zalba. Durch den erhöhten Konkurrenzdruck sollen die Preise sowohl für Waren als auch Dienstleistungen sinken. Die Neuregelung tritt aller Voraussicht nach noch im Mai dieses Jahres in Kraft.

Wie lauten die neuen Regelungen?
Die Obergrenze für grenzüberschreitende Debitkartentransaktionen (EC- und Maestro-Karten) wurde auf 0,2 Prozent pro Transaktionswert festgesetzt. Das bedeutet: Händler müssen maximal 0,2 Prozent des Rechnungsbetrags an die Bank abführen.

Die Kosten für den Einsatz echter Kreditkarten (z.B. Visa- und Mastercards) wurden ebenfalls begrenzt. Hier gilt künftig eine Obergrenze von 0,3 Prozent des Umsatzes.

Für inländische Kreditkarten-Zahlungen wird, nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsperiode die Obergrenze wie auch bei den grenzüberschreitenden Zahlungen, auf 0,2 Prozent liegen.

Im Falle von kleineren inländischen Transaktionen, haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, nach dem Ende der Übergangsphase eine feste Höchstgebühr von 0,05 Euro pro Zahlung zu erheben.
 
Einzelhändler und Verbraucher profitieren gleichermaßen
Bis dato sahen sich Einzelhändler gezwungen, Kreditkarten-Zahlungen unter den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters anzunehmen. Die hierdurch verursachten Kosten schätzt die EU-Kommission auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Den neuen Vorschriften zufolge, ist es den Einzelhändlern freigestellt, nur Kreditkarten eines Zahlungssystem zu akzeptieren, die für die Gebührenobergrenze gelten. In diesem Fall sinkt zwar die Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten für den Verbraucher, doch beide Seiten ? sowohl Verbraucher, als auch Einzelhändler ? können daraus Kostenvorteile ziehen. Laut der EU-Kommission könnten die Kosten um ungefähr sechs Milliarden Euro sinken.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Kreditkartenunternehmen wie beispielsweise American Express oder Diners Club werden erst in drei Jahren von der Neuregelung betroffen sein, da Zahlungen mit diesen Kreditkarten nur von einer Bank abgewickelt werden. Dies trifft gleichermaßen auf Firmenkarten zu. Unglücklicherweise gelten die neuen Gebührenrichtlinien nicht für das Abheben von Bargeld an Bankautomaten.

Möchten Sie ein günstigeres Girokonto? Vergleichen Sie attraktive Online- und Filial-Angebote." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>