Kluge Empfehlungen

Kommentar

20.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Wer haftet im Fall der Fälle? Nach welchen Algorithmen gehen Bordcomputer vor, wenn ein Verkehrsunfall unausweichlich ist? Und was ist mit der Sicherheit all der Daten, die beim automatisierten Fahren zwangsweise massenhaft anfallen? Diese Fragen drängen und bedürfen einer sorgfältigen Abwägung, denn der Automobilmarkt steht vor einer Zeitenwende, die nicht zu bremsen sein dürfte.

Planungs- und Rechtssicherheit für Entwickler und Hersteller sind beim autonomen Fahren von Bedeutung. Die deutsche Automobilindustrie muss ohnehin alles daransetzen, sich nicht ähnlich wie bei der Elektromobilität von der Konkurrenz aus Fernost und den Vereinigten Staaten abhängen zu lassen.

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission hat kluge Empfehlungen vorgelegt. Einige von ihnen sind bereits in Gesetzesform gegossen. Andere müssen wohl erst noch weiter ausgearbeitet werden - insbesondere jene, die sich auf die Programmierung des Bordcomputers für Unfallsituationen beziehen. Nach irgendwelchen Kriterien müssen die Rechner schließlich bei notwendigen Ausweich- oder Bremsmanövern entscheiden. Dabei danach zu gehen, ob es sich bei möglichen Opfern etwa um ein Kind oder einen alten Mann handeln würde, ist ethisch völlig abwegig. Damit liegt die Kommission richtig.

Zu einem anderen Punkt schweigen die Experten allerdings. Vor wenigen Tagen hat Kanzlerin Angela Merkel öffentlich prophezeit, in 20 Jahren werde für das herkömmliche Autofahren eine Sondergenehmigung erforderlich sein. Das muss unbedingt verhindert werden. Das automatisierte wie auch das autonome Fahren ist sicherlich eine Chance für eine sicherere Mobilität. Zum Zwang darf es aber nicht werden.