Aus Köln nichts gelernt

Kommentar

26.01.2016 | Stand 17.04.2018, 3:33 Uhr

Eines ist klar: Wer mit einer 13-Jährigen Sex hat, begeht eine Straftat, und die heißt wenigstens sexueller Missbrauch von Kindern. Je nachdem, was und wie es sich zugetragen hat, heißt sie vielleicht auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung. So steht es in Paragraf 176 ff. des Strafgesetzbuchs.

Dass das in Berlin vorübergehend verschwundene Mädchen Sex gehabt hatte, war der Polizei klar, kurz nachdem es nach 30 Stunden wieder aufgetaucht war. Schleierhaft ist es deshalb, wie das Landeskriminalamt umgehend nicht nur die von dem Kind behauptete Entführung dementieren konnte, sondern auch eine potenzielle Vergewaltigung. Selbst wenn das Mädchen den sexuellen Handlungen zugestimmt haben sollte, waren sie verboten und eine schwere Straftat, auf die bis zu zehn Jahre Haft stehen. Das musste den Beamten klar gewesen sein.

Deshalb ist es auch wenig verwunderlich, dass der Fall so viel Protest hervorruft. Dass die Tat hierzulande mal wieder ohne einen einzigen belegbaren Fakt von der Netzgemeinde, von Russlanddeutschen wie auch von der russischen Staatspropaganda sofort Flüchtlingen in die Schuhe geschoben wird, ist widerlich. Die Ursache aber ist erneut hanebüchene Medienarbeit der Polizei. Nachdem nach den Vorfällen in Köln in der Silvesternacht nicht oder nur schleppend informiert wurde, berichtete die Polizei nun zumindest vorschnell.

Das ist auch mit den nun nachträglich besser fließenden Fakten nicht reparabel. Im Gegenteil: Diese Informationsfehler sind Munition für europafeindliche Propaganda. Diese hat es geschafft, die ausländerfeindliche Pegida zum Putin-Fanklub mutieren zu lassen, und treibt jetzt Russlanddeutsche in die Arme der Rechtsradikalen.