Verfassungsgerichtshof erlaubt Volksbegehren gegen Studiengebühren

22.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:55 Uhr

München (dapd) Das von den Freien Wähler angestrebte Volksbegehren zur Abschaffung von Studiengebühren kann stattfinden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ließ am Montag den Antrag der Partei auf ein solches Begehren zu. Das Gericht sah den Artikel 73 der Bayerischen Verfassung nicht berührt, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid und damit auch kein Volksbegehren stattfinden darf.



Die Richter argumentierten, dass die Studienbeiträge den Hochschulen als Körperschaftsvermögen direkt zufließen und sich ein Volksbegehren sich deshalb nicht gegen den Haushalt und das Budgetrecht des Landtags richte. Michael Piazolo, Initiator des Volksbegehrens und hochschulpolitischer Sprecher der Freien Wähler, nannte das Urteil einen "guten Tag für die Interessen der Studierenden im Freistaat".

Mit dem Urteil setzten sich die Freien Wähler gegen die Rechtsauffassung des Freistaates durch. Das Innenministerium, das dem Gericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hatte, vertrat die Auffassung, dass die Initiative unzulässig sei, weil Volksbegehren nicht den Haushalt betreffen dürften. Ein Wegfall der Studiengebühren beeinträchtige das Budgetrecht des Landtags und sei folglich verfassungswidrig. Nach der Entscheidung kündigte das Innenministerium an, das Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der nächsten vier Wochen im Staatsanzeiger bekanntzumachen.

Der Münchner Hochschulprofessor Piazolo, der die Initiative "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen" gestartet hatte, schlug indes der Staatsregierung vor, die Abschaffung der Studiengebühren selbst vorzunehmen. Die Regierung müsse endlich einsehen, dass Studiengebühren sozial ungerecht sind, und sollte nun ein "deutliches Signal gegen eine weitere Abwanderung bayerischer Studenten in andere Bundesländer setzen", sagte Piazolo.

Gleichwohl geht er davon aus, dass das Volksbegehren erfolgreich stattfinden werde. "Mit knapp 30.000 Unterschriften haben wir bereits gezeigt, dass es ein breites Interesse für die Abschaffung der Studienbeiträge gibt", sagte Piazolo. Seine Fraktion hoffe nun auf einen baldigen Start des Volksbegehrens.

Die CSU kommentierte die Entscheidung gelassen. Es gebe gute Argumente für Studiengebühren, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Hochschule, Forschung und Kultur der CSU-Fraktion im Landtag, Oliver Jörg. Jetzt müssten die Bürger entscheiden, "ob die Kosten der Akademikerausbildung zu 100 Prozent von den Steuerzahlern getragen werden sollen oder ob auch die Studierenden zu einem geringen Teil an den Kosten beteiligt werden", betonte Jörg.

Die bayerische SPD und die Grünen kündigten bereits ihre Unterstützung für das Begehren an. Man sei strikt gegen Studiengebühren und werde die Universitäten und Hochschulen jetzt nicht im Regen stehen lassen, teilte die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Gote, mit.