Pfaffenhofen
Spanner-Affäre vor Gericht

01.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:44 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Jetzt wird es in der Spanner-Affäre noch einmal spannend: Am 20. September wird die Disziplinarkammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts darüber befinden, ob Bürgermeister Albert Müller aus Scheyern (Landkreis Pfaffenhofen) ein Dienstvergehen begangen hat.

Bei der öffentlichen Verhandlung, die nach Auskunft einer Gerichtssprecherin um 9.15 Uhr im Verwaltungsgericht an der Bayerstraße in München beginnt, geht es um die Frage, ob sich Müller (Foto) in der Damentoilette an einem Autobahnrastplatz als Spanner betätigt hat. Außerdem dürfte auch eine von der Polizei bei dem Kommunalpolitiker sichergestellte Videokamera bei dem Verfahren eine Rolle spielen. Sie enthielt aus dem Jahr 2004 stammende Aufnahmen einer Frau, die offenbar heimlich gefilmt worden war, während sie sich in ihrer Wohnung entkleidete.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr bayernweit Schlagzeilen gemacht: Im Januar 2009 hatte am Rastplatz bei Paunzhausen (Landkreis Freising) an der Autobahn A 9 ein Mann versucht, in der Damentoilette mit Hilfe eines Spiegels unter der Trennwand hindurch in die Nachbarkabine zu spähen, in der sich zu diesem Zeitpunkt eine 26-jährige russische Touristin befand. Deren Begleiter entdeckten den Spanner und schlugen Alarm. Der Täter ergriff die Flucht, allerdings konnten die Touristin und ihre Freunde der Polizei das Kennzeichens des Wagens nennen, mit dem er sich abgesetzt hatte: Der Pkw war auf den Scheyerer Rathauschef Albert Müller zugelassen. Er bekam daraufhin Besuch von der Polizei, wobei auch die ominösen Videoaufnahmen entdeckt und sichergestellt wurden.

Müller bestritt stets nachdrücklich, sich je als Spanner betätigt zu haben. "Ich war auf dem Parkplatz, aber nicht in der Toilettenkabine", sagte er gestern dem DONAUKURIER.

Strafrechtlich ist der Fall ohnehin abgeschlossen: Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen der anstößigen Filmaufnahmen aus dem Jahr 2004 ein, weil dem Bürgermeister nicht nachgewiesen werden könne, dass er das Video angefertigt habe – außerdem war die Tat sowieso bereits verjährt. Im Sommer vergangenen Jahres hakte auch die Landshuter Staatsanwaltschaft, die für die Spanner-Attacke auf dem Rastplatz zuständig war, den Fall ab. Begründet wurde dies damit, dass es im Strafgesetzbuch keinen speziellen Spannerparagrafen gebe.

Sollte das Verwaltungsgericht jetzt feststellen, dass Müller ein Dienstvergehen begangen hat, könnte dies nach Vorstellung der Landesanwaltschaft mit einem Gehaltsabzug geahndet werden.