Nach tödlicher Attacke in Jobcenter: Messerstecher ist schuldunfähig

Amtsgericht legte Unterbingungsbeschluss fest

17.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Rothenburg (dpa) Der nach den tödlichen Messerstichen auf einen 61-Jährigen im Rothenburger Jobcenter festgenommene Mann ist nach Meinung eines psychiatrischen Gutachters schuldunfähig.

Der 28-Jährige sei deshalb aus dem Untersuchungsgefängnis und in eine Bezirksklinik gebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Ansbach am Mittwoch mit. Das Amtsgericht Ansbach habe den Haftbefehl wegen Mordverdachts in einen Unterbringungsbeschluss umgewandelt.

Den Ermittlern zufolge hatte der 28-Jährige vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Arbeitsvermittlerin und einem 61-jährigen Gutachter aufgebracht verlassen, sich ein Küchenmesser gekauft und dann im Jobcenter den Gutachter erstochen.