Zweifel an Vorwürfen

16.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:24 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Kein Kreditbetrug, keine Untreue: Die Rechtsanwälte von Josef Schäch haben ihre Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft jetzt abgegeben und kommen darin zu dem Fazit, dass „keine strafrechtliche Verantwortlichkeit“ seitens des suspendierten Pfaffenhofener Landrates vorliegt.

Wie die Schäch-Rechtsanwälte Hans-Dieter Gross und Peter Gietl in einer Pressemitteilung betonen, werde dem früheren Wolnzacher Bürgermeister vorgeworfen, die in der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates enthaltene Obergrenze von drei Millionen Euro für die Aufnahme von Kassenkrediten in einigen Fällen überschritten zu haben. Diese Kassenkredite hätten dazu gedient, vom Marktgemeinderat beschlossene Investitionen zwischenzufinanzieren und letztlich zu realisieren.
 
Unabhängig von diesem Vorwurf sei jedoch die Frage zu prüfen, „ob dieser Vorgang nicht durch die Verbesserung der gemeindlichen Einnahmensituation im Hinblick auf die Investitionen kompensiert wurde.“ Und dies ist nach Ansicht der Schäch-Rechtsvertreter „mindestens“  der Fall, tatsächlich sei sogar  von einer eindeutigen „Überkompensation“ auszugehen. Dies entkräfte den strafrechtlichen Vorwurf der Untreue.
 
Das Thema Kreditbetrug hat sich nach Ansicht von Gross und Gietl ohnehin erledigt, weil sich die entsprechende Rechtsvorschrift ausdrücklich auf Unternehmen beziehe. „Kommunen sind keine Unternehmen“ und seien daher vom Tatbestand des Kreditbetrugs nicht betroffen. Dies entspräche einem Urteil der großen Strafkammer eines Landgerichts. Weitere von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Vorwürfe der Untreue treffen nach Ansicht der Anwälte ebenfalls nicht zu. Die Juristen beziehen sich dabei unter anderem auf das in einen Zuschuss umgewandelte Darlehen der Gemeinde über 10 000 Euro an den TSV Wolnzach.

Die Staatsanwaltschaft München II lehnte gestern unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren jegliche Stellungnahme zu der Erklärung ab.