Berlin
Söder will Steuerhinterziehern das Leben schwer machen

Bayerischer Finanzminister schlägt Einschränkung der Möglichkeiten zur Selbstanzeige vor

03.06.2013 | Stand 03.12.2020, 0:04 Uhr

Berlin (DK) Wird die Gangart gegenüber Steuersündern bald verschärft? Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) machte jetzt ein Bündel von Vorschlägen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige. Seine Ideen: Die Straffreiheit bei besonders schweren Fällen entfällt, der Strafzuschlag könnte bei Steuerhinterziehung ab 50 000 Euro von fünf Prozent auf 7,5 oder zehn Prozent erhöht werden, die Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern von zehn auf 15 Jahre verlängert und schließlich ab einem bestimmten Hinterziehungsbetrag generell keine Strafbefreiung mehr gewährt werden.

Söders Initiative stößt auf Lob, aber auch auf Kritik: „Sensationell ist das nicht, aber es geht in die richtige Richtung“, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht den CSU-Mann gar auf SPD-Kurs eingeschwenkt: Söder greife die Forderung von Sigmar Gabriel und anderen nach einer „deutlichen Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige“ auf. Das sei „nicht zu kritisieren“.

Sozialdemokraten und Grüne mutmaßen jedoch auch, dass die CSU durch den Vorstoß aus der Defensive kommen möchte. Schließlich ist die Debatte um die Strafbefreiung wieder entbrannt, nachdem sich FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß angezeigt hatte – ein Prominenter, mit dem sich die CSU-Prominenz immer gern gezeigt hatte.

„Herr Söder ist offenbar im Wahlkampfmodus. Wir Finanzminister wollten das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten und keine Vorschläge auf den Markt schmeißen“, kritisiert der rheinland-pfälzische Finanzminister Kühl. Die in der vergangenen Woche eingerichtete Arbeitsgruppe der Finanzminister solle deshalb auch erst am Jahresende Vorschläge vorlegen. Söder sieht in seinen Modellen eine gute Grundlage für die Beratungen. Änderungen der Rechtslage müssten von Bundestag und Bundesrat umgesetzt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte Vorschläge angeregt.

Die Arbeitsgruppe sei auf der Jahrestagung der Finanzminister „ohne Beteiligung von Herrn Söder“ gegründet worden, stichelt NRW-Finanzminister Walter-Borjans: „Klar war, dass die Strafbefreiung, wenn überhaupt, auf kleine Fälle beschränkt werden muss.“ Die Hinterziehung großer Summen dürfe nicht weiter dadurch bagatellisiert werden, „dass man es ja erst einmal versuchen und es sich dann immer noch folgenlos anders überlegen kann“.

Die Grünen weisen darauf hin, dass es bereits in dieser Legislaturperiode Vorschläge für weitere Einschränkungen bei der Selbstanzeige gegeben habe: „Das könnte längst erledigt sein, wenn die Union nicht blockiert hätte“, sagt der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion.

In der Unionsfraktion herrscht weiter Zurückhaltung. „Man kann über alle Stellschrauben bei der Selbstanzeige reden“, sagt Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU). Doch bedeute eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch mehr Bürokratie, weil die Steuerpflichtigen Unterlagen dann 15 Jahre aufheben müssten. Auch eine Obergrenze für die hinterzogene Summe, bis zu der eine Selbstanzeige noch möglich wäre, sei schwierig. „Auch ein kleiner, unabsichtlicher Fehler kann bei Firmen bereits zu sehr hohen Summen führen, die der Besteuerung entzogen werden“, warnte Meister.