Ethiksteuer gegen Kirchenaustritte

27.01.2010 | Stand 03.12.2020, 4:18 Uhr

zu "Exodus der Kirchenmitglieder" (SZ vom 26. Januar 2010):

Seit Jahren wird über den allgemeinen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen geklagt. Nach unserer Meinung ist für den allgemeinen Rückgang des Kirchensteueraufkommens neben der verschlechterten wirtschaftlichen Lage, mit der Folge der gestiegenen Arbeitslosenzahlen und damit verbunden geringeren Lohnsteuer- und folglich Kirchensteuereinnahmen, die vermehrte Zahl der Kirchenaustritte, und damit eine verminderte Zahl von Kirchensteuerpflichtigen, verantwortlich.

Wir sind aber der Überzeugung, dass die wenigsten Kirchenaustritte aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen erfolgen. Der wirkliche und rationale Hintergrund der meisten Kirchenaustritte ist ein rein finanzieller und kommerzieller. Mit dem Kirchenaustritt wird schlicht und einfach die Kirchensteuer "gespart", weil dieser Kirchenaustritt zum einen nicht öffentlich bekannt wird, und zum anderen damit keine sonstigen weltlichen Nachteile verbunden sind. Besonders erschreckend für uns ist dabei die Aussage der Geistlichkeit, dass dem Vernehmen nach Steuerberater (die unter Umständen selbst Kirchensteuer bezahlen) aus wohl populistischen Gründen einen Kirchenaustritt zur Steuerersparnis vorschlagen.

Eine Möglichkeit, diesen nicht religiös oder weltanschaulich, sondern rein finanziell begründeten Kirchaustritten vorzubeugen und einen Riegel vorzuschieben, wäre die staatliche Belastung all derer, von deren Lohn neben der Lohnsteuer nicht gleichzeitig eine Kirchensteuer abgezogen wird. Diese dann staatlichen Einnahmen könnten zweckgebunden zum Beispiel für soziale Zwecke verwendet werden.

Einen Vorschlag in dieser Richtung hat vor kurzem der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, der Wirtschaftswissenschaftler Ulrich Blum gemacht (SZ vom 23. Dezember 2009, Seite 4). Er schlägt eine "Ethiksteuer" von sieben Prozent der Lohn- und Einkommensteuer vor, die dann an andere Sozialeinrichtungen fließen. Dies entspricht in etwa auch dem italienischen Muster.

Eine Begründung für ein derartiges Vorgehen lässt sich aus unserer Sicht auch leicht finden. In Bayern gibt es zum Beispiel jährlich zehn Feiertage, die ihren Ursprung in christlich-religiöser Überlieferung und Grundsätzen haben.

Von nicht römisch-katholischen oder evangelischen Beschäftigten (die aber keine Kirchensteuer zahlen, obwohl der Kirchenaustritt nicht aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen erfolgte) oder Andersgläubigen werden diese christlichen Feiertage aber als zusätzliche Urlaubstage gerne und selbstverständlich in Anspruch genommen.

Dies stellt nach unserer Meinung eine krasse Ungleichbehandlung dar. Nichtchristliche Beschäftigte und Andersgläubige können an diesen christlichen Feiertagen normal keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, da sie die christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften ja auch in keiner Weise finanziell unterstützen (keine Kirchensteuerzahlung).

Hierbei wird unserer Meinung nach der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der sich daraus ergebende Gleichbehandlungsgrundsatz nicht beachtet.

Eine zum Ausgleich dieser Ungleichbehandlung eingeführte "Sozialabgabe" in Höhe der Kirchensteuer könnte zum einen die Kirchenaustritte aus finanziellen und kommerziellen Gründen verhindern, da ein Anreiz für eine Einsparung nicht mehr gegeben ist. Zum anderen würden die Kirchensteuereinnahmen aus diesen Gründen nicht mehr wegbrechen und soziale Aufgaben könnten aus den Einnahmen der ausgleichenden "Sozialabgabe" als "Entgelt" für die zusätzlichen Urlaubstage (durch die Inanspruchnahme von christlichen Feiertagen) finanziert werden.

Mit einer "Ethikabgabe" könnten die Kirchenaustritte unterbunden und die Trittbrettfahrer ausgebremst werden. Den Kirchen würden zur Erfüllung nicht nur ihrer kirchlichen, sondern vor allem auch ihrer vielfältigen sozialen Aufgaben wieder die nötigen Mittel zur Verfügung stehen.

Hans und Gertraud Hammer

Schäfflerstraße

Schrobenhausen