Schrobenhausen
Die Blaue Tonne bleibt – erst mal

Verwaltungsgericht hebt vom Landratsamt verhängten Stopp gegen Giglers Papiersammlung auf

31.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:50 Uhr

Werden weiter kostenlos geleert: Die blauen Tonnen der Schrobenhausener Firma Gigler dürfen noch benutzt werden - Foto: Spindler

Schrobenhausen (jsp) Im Streit mit dem Schrobenhausener Entsorger Gigler um die blauen Altpapiertonnen hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine Schlappe erlitten.

Das Verwaltungsgericht München hatte am Dienstag entschieden, den vom Landratsamt zum 31. August verhängten Stopp der Gigler-Tonnen aufzuheben. Das bleibe so, bis im eigentlichen Tonnenstreit ein Gerichtsurteil gesprochen sei.

In einer Pressemitteilung erklärte die Firma Gigler, dass sie die blauen Tonnen weiter den Bürgern des Landkreises zur Verfügung stellen dürfe und die seit Jahren eingeführte kostenlose Papierentsorgung weiter betreibe. Damit sei der eigentliche Streit um die Altpapiersammlung noch nicht vom Tisch, aber die blauen Gigler-Tonnen blieben den Bürgern zumindest so lange erhalten, bis die Gerichtsentscheidung in der Hauptsache gefallen sei. Wann es zu dieser Entscheidung kommen wird, sei noch nicht absehbar.

Das bestätigte gestern auch Fabian Albrecht, Abteilungsleiter Bauwesen und Umweltschutz im Landratsamt. Die Entscheidung des Gerichts gegen das Landratsamt sei keine Überraschung gewesen. „Damit haben wir gerechnet“, sagte Albrecht. Das Verwaltungsgericht habe in der Begründung, die Albrecht gestern per Fax erhielt, geschrieben, dass die Erfolgsaussichten im eigentlichen Streit vollkommen offen seien. Darum, so Albrecht, entscheide das Gericht dann stets gegen den sogenannten Sofortvollzug. „Wir warten jetzt auf das Ergebnis in der Hauptsache“, sagte Albrecht, der auch heute Nachmittag im Werkauschuss des Landkreises, der um 16 Uhr in Burgheim tagt, dazu berichtet.

Alois Gigler reagierte auf den Gerichtsbeschluss erleichtert: „Ich freue mich für die Bürger und selbstverständlich auch für meine Mitarbeiter im Unternehmen, dass wir die Altpapierentsorgung mit der Blauen Tonne vorläufig weiter durchführen dürfen.“

Der Landkreis hatte Gigler das Einsammeln des Altpapiers mit der blauen Tonne untersagt. Gigler wehrte sich mit einer Klage gegen die Untersagung. Der Kreis reagierte darauf mit einem Sofortvollzug zum 31. August. Das hätte bedeutet, dass Gigler im September die blauen Tonnen hätte einsammeln müssen.