Schrobenhausen
Noch kein Urteil gefällt

Jugendkammer des Landgerichtes vertagt Richterspruch wegen Messerstecherei auf heute

26.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:29 Uhr

Das Kriseninterventionsteam des BRK war am Tag nach den fast tödlichen Messerstichen im Juli vergangenen Jahres im Einsatz. Heute soll das Urteil gegen die beiden Angeklagten verkündet werden - Foto: M. Schalk

Schrobenhausen / Ingolstadt (SZ) Waren die Messerstiche eines 16-jährigen Schrobenhauseners gegen einen 20-Jährigen versuchter Totschlag oder lediglich gefährliche Körperverletzung? Eine juristische Antwort auf diese Frage blieb die Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts gestern schuldig.

Das Urteil im Prozess wegen einer Messerstecherei im Juli vergangenen Jahres im Schrobenhausener Schulviertel soll allerdings heute Vormittag verkündet werden. Um 10 Uhr tritt nach Angaben des Pressesprechers des Landgerichts, Gerhard Reicherl, die Jugendkammer erneut zusammen. Nachdem die Richter ihren Spruch verkündet haben, wird das Gericht noch eine mündliche Begründung für seine Entscheidung abgeben. Alles, wie das komplette bisherige Verfahren, wird hinter verschlossenen Türen stattfinden. Das Jugendgerichtsgesetz sieht für Gerichtsverfahren gegen Jugendliche Nichtöffentlichkeit vor. Gegen Mittag soll das Verfahren dann beendet sein.

Die Anträge nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten kaum unterschiedlicher ausfallen können. Staatsanwalt Alexander Reuther hielt es offensichtlich für erwiesen, dass der 16-jährige Haupttäter am 25. Juli vergangenen Jahres die Absicht hatte, das 20-jährige Opfer in der Sommernacht zu töten. Entsprechend fiel sein Antrag aus. Reuther beantragte für den Gymnasiasten eine Jugendstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten wegen versuchten Totschlags, so Reicherl. Beim jüngeren der beiden angeklagten Brüder forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung: vier Wochen Jugendarrest.

Von versuchtem Totschlag dagegen wollten die Verteidiger der beiden Brüder nichts wissen. Der Verteidiger des älteren Angeklagten, Jörg Gragert, sah in der Bluttat lediglich eine gefährliche Körperverletzung. Für seinen Mandanten forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Stefan Roeder, der Verteidiger des Jüngeren, sah im Gegensatz zum Ankläger keine gefährliche Körperverletzung, die sein Mandant damals begangen haben soll. Vielmehr komme für seinen Mandanten lediglich eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung infrage. Roeder hielt als Strafe für den 15-Jährigen Arbeitsstunden für vollkommen ausreichend. Eine genaue Anzahl der Arbeitsstunden für den jüngeren Bruder nannte Roeder allerdings nicht.

Bereits am Ende des zweiten Verhandlungstages in der vergangenen Woche, gab es aus der Jugendkammer einen Fingerzeig, in welche Richtung das Urteil ausfallen könnte. Die Kammer gab zu bedenken, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beim Haupttäter in Betracht komme (wir berichteten). Dabei dürfte eine Rolle gespielt haben, dass der ältere Bruder schon zu Beginn des Verfahrens angegeben hatte, er habe nie die Absicht gehabt, den 20-Jährigen, der an dem Sommerabend im Juli mit seiner Freundin durch die Michael-Thalhofer-Straße spazierte, zu töten. Außerdem berichteten Sachverständige, dass die beiden Angeklagten wegen ihrer Alkoholisierung als vermindert schuldfähig anzusehen seien. Dagegen steht, dass die Messerstiche gegen das Opfer so schwer waren, dass der 20-Jährige für fünf Minuten klinisch tot gewesen war und wiederbelebt werden musste.