Schrobenhausen
Zwölfjähriger auf Zebrastreifen angefahren

Bub wird leicht verletzt – Polizei weist auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen hin

27.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

Schrobenhausen (oh) Mit Schürfwunden und Prellungen wurde am Mittwoch gegen 7.35 Uhr ein zwölfjähriger Schüler mit dem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Schrobenhausen eingeliefert, nachdem er von einem Pkw angefahren wurde, als er über den Zebrastreifen auf Höhe der Stadthalle radelte. Der Schüler kam nach Polizeiangaben mit seinem Fahrrad verbotenerweise vom Stadtwall über den Fußgängersteg geradelt und fuhr ohne anzuhalten über den Zebrastreifen am Bürgermeister-Stocker-Ring (Höhe Stadthalle) in Richtung Jahnweg.

Hier wurde er vom Hyundai einer 41-Jährigen erfasst, die auf dem Bürgermeister-Stocker-Ring in Richtung Kino unterwegs war. Obwohl der Bub auf die Fahrbahn geschleudert wurde, wurde er nur leicht verletzt. Die Autofahrerin erlitt einen Schock. Laut Zeugenangaben sei der Zwölfjährige sehr rasant, ohne Licht und ohne zu schauen über den Zebrastreifen gefahren. Da er zudem dunkel gekleidet war, sei er für die Autofahrerin erst im letzten Moment zu erkennen gewesen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf das richtige Verhalten am Fußgängerüberweg hin: Die Schutzfunktion eines Fußgängerüberwegs gelte ausschließlich für Fußgänger. Radfahrer genießen beim Überqueren der Fahrbahn kein Vorrecht, wenn sie über den Fußgängerüberweg radeln, so die Polizei. Komme es hierbei zu einem Unfall, trügen sie dafür die Hauptschuld.

Wenn Radfahrer die Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg queren wollen, sollen sie rechtzeitig vorher von ihrem Fahrrad absteigen und sich zu Fuß nähern. Anschließend können sie dann mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen schieben. Sie gelten dann als Fußgänger und genießen somit auch den Schutz eines Fußgängerüberwegs.

Wichtig sei außerdem eine funktionierende Beleuchtung und helle Kleidung. Fahrradfahren ohne Licht habe sich nicht nur zur Unsitte entwickelt, sondern sei auch häufig mitursächlich für manch schweren Verkehrsunfall. Nicht selten müsse die Polizei Radfahrern die Weiterfahrt unterbinden, die mit nicht funktionierender oder gar ganz fehlender Beleuchtung in der Dämmerung oder bei Dunkelheit unterwegs sind. Gerade zur dunklen Jahreszeit sei es für Radfahrer wichtig, durch gute und ausreichende Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar zu sein. Auch das Tragen von heller, vielleicht sogar reflektierender Kleidung oder Accessoires trage wesentlich zur besseren Erkennbarkeit bei. Eltern sollten die Funktion der Beleuchtung an den Fahrrädern ihrer Kinder regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls durch Fachbetriebe instand setzen lassen. Die Polizei rät außerdem zum Tragen geeigneter Fahrradhelme.