Schrobenhausen
Herumliegende Munition

04.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:16 Uhr

Schrobenhausen (DK) Alternativer Fakt in Schrobenhausen: Angeblich soll die Polizei ein
Waffenlager ausgehoben haben.

Tatsächlicher Fakt: Ein älterer Herr in seinen Siebzigern liegt im Krankenhaus; seine Lebensgefährtin wollte ihm seine Wohnung schön herrichten; dabei fanden sie und der Maler beim Umräumen reichlich Munition, die herumlag - der Maler verständigte die Polizei. Munition muss in einem verschließbaren Stahlbehälter zugriffsicher verwahrt werden. 
 
Die Beamten stellten fest, dass der Mann legaler Waffenbesitzer ist, und seine Waffen, offenbar Jagdgewehre, waren auch korrekt in einem Extraschrank eingeschlossen. Nach dem geltenden Waffengesetz muss aber auch Munition verschlossen gelagert werden, Munition herumliegen zu lassen, wäre früher eine Ordnungswidrigkeit gewesen, jetzt erwartet ihn ein Strafverfahren. Das Standardverfahen sieht nun so aus, dass außerdem eine Zuverlässigkeitsprüfung stattfinden wird, wenn der Mann aus dem Krankenhaus entlassen ist.