Gerolsbach
Nun ohne Maurer-Grundstück

27.10.2010 | Stand 03.12.2020, 3:31 Uhr

Gerolsbach (SZ) Steinleiten IV ist noch ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, da wird bereits Steinleiten V geplant. Damit will die Gemeinde weiterhin zwei jungen, aus Gerolsbach stammenden Familien den Bau von Wohnhäusern auf eigenem Grund ermöglichen.

Bei den Schlagzeilen, für die Steinleiten IV in den vergangenen Jahren gesorgt hat, möchte man kaum glauben, dass es hier lediglich um drei Bauplätze geht – oder eigentlich nur um zwei, weil der Besitzer des dritten Platzes, UB-Fraktionssprecher Stefan Maurer, ja gar keine Überplanung seines Grundstücks wünscht und deswegen, wie berichtet, vor Gericht gegangen ist. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) steht am 7. Dezember die nächste mündliche Verhandlung an.

Über einen Eilantrag haben die Richter bereits entschieden: Der Bebauungsplan Steinleiten IV wird außer Vollzug gesetzt, weil die Gemeinde fehlerhaft abgewägt habe. Das könnte ein Indiz dafür sein, wie die Hauptverhandlung ausgeht, doch die Gemeindevertreter um Bürgermeister Martin Seitz und Verwaltungsleiter Heinrich Pommé hoffen offensichtlich auf einen Sinneswandel beim VGH – sie haben das zumindest immer wieder betont.

Allerdings ist Steinleiten IV seit Montagabend eigentlich schon Geschichte. Ohne jegliche Debatte und ohne Wortmeldung beschloss der Gemeinderat einstimmig (Stefan Maurer durfte als direkt Beteiligter nicht mitstimmen), die Aufhebung des Bebauungsplans in die Wege zu leiten. Das geschieht – wie auch die Aufstellung – mit dem Erlass einer Satzung. Für dieses Verfahren fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss.

Nur noch zwei Bauplätze

Ebenfalls einen Aufstellungsbeschluss gab es für den neuen Bebauungsplan Steinleiten V (und nicht erneut Steinleiten IV, wie es noch in der Tagesordnung der Ratssitzung hieß). Der umfasst nun nur noch zwei Grundstücke und die Zufahrt zur Jahnstraße – das Maurer-Grundstück ist also nicht mehr im Umgriff enthalten. Der UB-Chef ist somit kein persönlich Betroffener mehr und durfte in der Gemeinderatsdebatte wieder mitreden – was er auch ausführlich tat.

Den Anfang machte allerdings seine Fraktionskollegin Annette Schütz-Finkenzeller: "Glückwunsch – das habt ihr ganz clever eingefädelt", wandte sie sich an Seitz und Pommé. "Aber es wird euch nicht viel nutzen." Schütz-Finkenzeller verwies auf das VGH-Urteil zum Eilantrag, "die zerpflücken den Plan ganz schön". Und auch wenn der neue Plan nun Steinleiten V heißt – die Kritik des VGH sollten sich die Gemeinderäte doch "zu Herzen nehmen", meinte die UB-Rätin.

Noch dazu fehle den beiden in Steinleiten V geplanten Wohnhäusern erst recht die Anbindung an den Ort, wenn das Maurer-Grundstück herausgenommen werde. Damit würden die Bauvorhaben "völlig Außenbereich", sagte Annette Schütz-Finkenzeller. Ihr sei aber auch klar, was man im Rathaus damit erreichen wolle: die Klagebefugnis Stefan Maurers aushebeln. Das VGH hatte Maurers Klage gegen Steinleiten IV damals nur zugelassen, weil er von der Ausweisung des Baugebiets als Eigentümer eines der überplanten Grundstücke direkt betroffen war.

Dass es sich bei Steinleiten IV um eine "Gefälligkeitsplanung" gehandelt habe, werde angesichts der Änderungen in Steinleiten V nun "offensichtlich", meinte Stefan Maurer. "Mit Vorsatz" versuche die Gemeinderatsmehrheit hier, eine "rechtswidrige Planung" durchzusetzen. Maurer wollte wissen, welche Kosten der Gemeinde bisher wegen Steinleiten IV entstanden sind. "Wegen dir reichlich", vermutete Claudia Jung (CWG), doch Heinrich Pommé stellte klar: gar keine. Die Kosten für die Bauleitplanung übernähmen die Bauwerber – und das sei kein Indiz für eine Gefälligkeitsplanung, sondern durchaus üblich.

Aufhebung dauert

Bei vier Gegenstimmen der UB fasste der Gemeinderat schließlich den Aufstellungsbeschluss für Steinleiten V. Damit und mit der Aufhebung von Steinleiten IV habe sich auch die Gerichtsverhandlung erledigt, vermutete Annette Schütz-Finkenzeller, doch hier widersprach Heinrich Pommé: "Bis der Bebauungsplan aufgehoben ist, dauert es ein halbes Jahr."