Schülerbeförderung: Nur reine Pflichtsache?

07.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:15 Uhr

Zum Artikel "Vater klagt gegen den Markt Wolnzach" (WZ vom 28. Oktober):

Die Gemeinde Wolnzach kommt ihrer Pflicht zur Beförderung der Schüler nach, fraglos. Aber genügt es, bei der Erstellung der Busfahrpläne für unsere Kinder der Minimalanforderung gerecht zu werden? Oder sollten die Verantwortlichen vielleicht auch weitere Notwendigkeiten bedenken - wie im Fall des Vaters, der vor Gericht zog? In unserem Fall ist diese Frage mindestens ebenso drängend: Es geht um die Sicherheit unserer sechsjährigen Tochter.

Bereits zur Schuleinschreibung unserer Tochter im April dieses Jahres stellten auch wir einen Antrag auf Änderung des Fahrplanes für den Kleinbus, der die abgelegenen Weiler um Wolnzach anfährt. Wir baten um den Einsatz dieses Kleinbusses, da unsere Tochter als einziges Kind (und das noch weitere drei Jahre!) an einer Ortsverbindungsstraße ohne Gehweg, dafür beidseitig mit tiefem Graben neben einem Glascontainer allmorgendlich auf den regulären großen Schulbus warten muss - auch bei Dunkelheit in den Herbst- und Wintermonaten. Diese "Haltestelle" ist von keinem Haus einzusehen. Es gibt nicht einmal ein Bushäuschen, in dem sich unser sechsjähriges Mädchen verbergen könnte. Eine Situation, die wir als Eltern nicht verantworten können. Sie täglich zu begleiten ist nicht möglich - ihre beiden kleinen Geschwister brauchen ebenso Betreuung.

Der beantragte Kleinbus hätte auf seiner morgendlichen Runde eine Schleife von knapp fünf Kilometern (hin und zurück) zusätzlich fahren müssen. Wir haben der Gemeinde angeboten, die dadurch entstehenden Kosten selbst zu bezahlen.

Über Monate hinweg kam keine Antwort, niemand suchte mit uns das Gespräch. Kurz vor Schulbeginn dann die Ablehnung unseres Antrags mit der Bitte um Verständnis, dass man den anderen Kindern/Eltern keine "Verspätung" (meinte wohl "Fahrplanänderung") zumuten könne. Diese Begründung machte uns fassungslos. So baten wir um einen Termin mit dem Bürgermeister für eine gemeinsame sinnvolle Lösungsfindung. Dieser Terminwunsch wurde mit einem schlichten Einzeiler abgelehnt.

Nun: Rein rechtlich ist die Beförderungspflicht auch im Fall unserer Tochter abgedeckt. Ein Plan, Zahlen, Fakten - eine eindeutige Sache. Für uns als Bürger dieser Gemeinde wäre es wichtig, dass auch die Menschen Berücksichtigung finden. Dass die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Kinder eine Rolle spielen. Pressewirksam werden zwar Warnwesten verteilt und Bushäuschen eingeweiht - allein, reale Gefahrenabwendung macht offenbar zu viel Mühe.

Ob man als Bürger in Wolnzach erwarten darf, dass die Verantwortlichen im Rathaus einen berechtigt besorgten Bürger auch nur anhören? Wir haben unsere Antwort erhalten.

Christian und Judith Huber

Wolnzach-Geroldshausen