Geisenfeld
Wer zahlt für ramponierte Straßen?

CSU will bei Großprojekten in Siedlungsstraßen Bauträger stärker in die Pflicht nehmen was aber nicht einfach ist

27.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Bagger und Lastwagen sind derzeit die Hauptnutzer im unteren Abschnitt der Fuchsbüchlerkellerstraße, wo ein Bauträger gerade einen größeren Wohnkomplex erstellt. Auf eine solch starke Belastung ist diese kleine Siedlungsstraße mit Sicherheit nicht ausgelegt, glaubt man bei der CSU und fordert in solchen Fällen, die Bauträger stärker in die Pflicht zu nehmen. - Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (GZ) Warum sollen die Anlieger dafür aufkommen, wenn Bauträger ihre Straße kaputtmachen? Bei der CSU Geisenfeld will man dies nicht einsehen und fordert vertragliche Abmachungen, um den Verursacher heranziehen zu können. Was sich logisch anhört, hat aber rechtliche Tücken.

Aktueller Anlass für den Vorstoß der CSU ist das Großprojekt eines Bauträgers in der Fuchsbüchlerkellerstraße. An der schmalen Siedlungsstraße sind nicht nur ein Kran und mehrere tonnenschwere Bagger im Einsatz, die Lkw-Bewegungen werden bis zur Fertigstellung wohl einen vierstelligen Wert erreichen. "Die Straße ist auf so eine Belastung mit Sicherheit nicht ausgelegt", sagt CSU-Stadträtin Gabriele Bachhuber, und sie sei damit im Stadtgebiet sicherlich kein Einzelfall. Im Zuge der Nachverdichtung des Zentrums sei man mit immer stärker mit solchen wohnbaulichen Großprojekten konfrontiert, und da könne es nicht sein, dass die Anlieger herangezogen werden, wenn die kaputt gemachten Straßen dann in den Folgejahren saniert werden müssten.

"Vor diesem Problem duckt man sich im Rathaus weg", meint auch der CSU/UL-Fraktionsvorsitzende Hans Schranner, der als weiteres Beispiel die Forstamtstraße rund um das Schulzentrum nennt, die infolge der vielen großen Bauprojekte hier "nur mehr ein Fleckerlteppich" sei.

Doch wie könnte für die CSU eine Lösung aussehen? Analog zu Kiesabbauprojekten - wenn für die Abfuhr über städtische Wege erfolgt - kann sich die Geisenfelder CSU bei solchen großen Bauvorhaben vertragliche Abmachungen samt einer Vorher-Nachher-Dokumentation der Straßen vorstellen. "Und wenn sich herausstellt, dass was kaputtgegangen ist, dann muss der Verursacher eben für den angerichteten Schaden aufkommen", so Schranner.

Im Geisenfelder Bauamt steht man dem Vorschlag prinzipiell aufgeschlossen gegenüber und verweist darauf, dass man auf die geforderten Fotodokumentationen schon jetzt zurückgreift, wenn es der konkrete Fall erforderlich macht. So auch in dem von der CSU als Beispiel angeführten Bauprojekt an der Fuchsbüchlerkellerstraße. Da habe der Bauherr darum gebeten, die Straße mit einem überschweren Fahrzeug befahren zu dürfen, "und hier wurde dann die Istsituation - etwa im Bereich der Böschung - von uns fotografisch dokumentiert", berichtet Bauamtsleiterin Irene Wimmer. Und natürlich müssten Bauherren für die von ihnen angerichteten Schäden aufkommen - "wenn es nachweisbar ist, dass sie dafür verantwortliche sind". Die besten Karten, so Wimmer, hätte eine Kommune natürlich, wenn sie den Bauherren - wie beim Kiesabtransport - per Gestattungsvertrag binden können, doch sei zu prüfen, ob so ein Vorgehen bei normalen Straßen überhaupt rechtlich zulässig ist.

Beim Bayerischen Gemeindetag konnte man zu dieser konkreten Frage gegenüber unserer Zeitung keine Auskunft erteilen. Knackpunkt, so ein Sprecher der Behörde, sei es wohl, inwieweit die Inanspruchnahme der Straße unter die übliche Nutzung falle oder als Sondernutzung zu sehen sei. Die Zahl von Gemeinden, die einen Weg, wie er von der Geisenfelder CSU angeregt wurde, schon mal beschritten haben, sei aber "sicherlich nicht hoch", so der Sprecher des Gemeindetags.

Diesbezüglich zurück hält man sich auch in der Kreisstadt Pfaffenhofen, und dies aus gutem Grund, wie Rechtsdirektor Florian Erdle ausführt. "Bestimmungsmäßiger Gebrauch" laute hier das Schlagwort, und zu einem solchen gehöre auch bei Siedlungsstraßen nicht nur das Befahren mit dem Pkw, sondern auch mit Möbeltransportern, Müllautos und eben auch schweren Baufahrzeugen, so der Experte für Kommunalrecht.

Natürlich sei es wichtig und richtig, vor größeren Bauvorhaben den Istzustand zu dokumentieren, um nachweisen zu können, "dass hier vorher noch kein Loch in der Fahrbahn oder die Bordsteinkante noch nicht abgebrochen war". Keine rechtliche Grundlage gebe es hingegen für Forderungen an den Bauherrn nach dem Motto "Weil du jetzt die Straße über Monate hinweg so intensiv mit Fahrzeugen genutzt hast, müssen wir sie viel früher als geplant sanieren, und deshalb musst du mitzahlen". Da die Straße ja im Regelfall während der Baumaßnahme auch für den allgemeinen Verkehr geöffnet bleibe, sei die konkrete Verantwortlichkeit für eventuelle Langzeitschäden kaum nachzuweisen, entsprechende Regressforderungen deshalb kaum einforderbar, so Erdle.

Was jeder Gemeinde freilich unbenommen bleibe, seien informelle Abmachung mit ihren ortsansässigen Bauträgern. Denen sei in der Regel durchaus an einem guten Verhältnis zu ihren Rathausführungen gelegen. Es sei deshalb "nicht verwerflich, über die rechtliche Schiene hinaus bei stark in Anspruch genommenen Straßen auf Nachbesserungen im Rahmen einer freiwilligen Aktion hinzuwirken". Nicht selten, so Erdle mit seiner langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik, "ist auf dieser Ebene etwas zu erreichen" - für die Kommune und für die Anlieger der betroffenen Straße.