Geisenfeld
Gartenabfälle haben im Wald nichts zu suchen

Stadtverwaltung warnt: Ablagerung etwa von Rasenschnitt kann negative Folgen für die Natur haben

22.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:54 Uhr

Illegal im Wald abgelagerter Rasenschnitt verschandelt nicht nur die Natur, er fügt ihr auch Schaden zu. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. - Foto: Archiv GZ

Geisenfeld (GZ) Rasenschnitt darf nicht ins Wasser gekippt werden, darauf hat die Stadtverwaltung schon zweimal hingewiesen. Des Öfteren sorgt jedoch auch eine andere illegale Entsorgung von Gartenabfall für Ärger - diejenige im Wald oder in der freien Natur.

Gerade am Waldrand westlich von Holzleiten sind schon wiederholt solche Ablagerungen festgestellt wurden.

Oft, so heißt es aus dem Rathaus, werde die Meinung vertreten, man füge der Natur damit keinen Schaden zu, weil es sich ja um verrottbares Material handelt, doch dies sei falsch. Solche Ablagerungen könnten durchaus negative Folgen auf die Natur haben. So werde durch Stickstoffeinträge der Nährstoffhaushalt gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebenden Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus, während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden. Gärung und Fäulnisbildung, insbesondere bei Rasenschnitt, führen zu Störungen der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei nur ein Haufen von Zweigen, wie sie ohnehin im Wald liegen, auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzerkrankungen von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.

Außerdem gelangt durch Gartenabfälle Nitrat in den Boden, das sich dann letztlich im Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit der menschlichen Gesundheit. Und schließlich wird der Wald von vielen Menschen als Ort der Erholung genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört.

Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1320 Euro geahndet werden kann. Die Stadt appelliert deshalb an die Bürger, ihre Gartenabfälle entweder ordnungsgemäß über die Grüngutsammelstelle an der Mettenbacher Straße zu entsorgen oder alternativ dazu fachgerecht im eigenen Garten zu kompostieren.