Rennertshofen
Geldstrafen für Sex auf Kirchenempore

18.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:10 Uhr

Rennertshofen (DK) Das junge Pärchen, das am Morgen des Silvestertages bei Liebesspielen auf der Empore der Rennertshofener Kirche erwischt worden ist, muss 8400 beziehungsweise 900 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Neuburg versandte am Dienstag die Strafbefehle.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte wegen Störung der Religionsausübung gegen den 26-jährigen Polizeibeamten und seine 22-jährige Freundin ermittelt. Beide hatten sich am Silvestermorgen auf der Empore der Rennertshofener Pfarrkirche während des Rosenkranzgebetes in eindeutiger Weise vergnügt und waren dabei in flagranti ertappt worden.

"Die Vorwürfe wurden weitgehend eingeräumt", erklärte dazu Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter. Das anstößige Treiben wertete die Anklagebehörde als Störung der Religionsausübung. Bis zu drei Jahre Haft drohen Tätern. In diesem Fall hielt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro für schuld- und tatangemessen. Bei dem 26-jährigen Polizisten kam noch ein sogenannter Verwahrbruch hinzu. Er hatte eine Schreckschusspistole, die bei der Polizei abgegeben worden war, mit nach Hause genommen. Deshalb summierte sich die Strafe bei ihm auf insgesamt 8400 Euro.

Die Ankläger beantragten die Strafbefehle beim Amtsgericht Neuburg. Richter Ruprecht Herbst erließ sie in genannter Höhe. Gestern wurden sie dem Rennertshofener Pärchen zugestellt. Die beiden haben jetzt 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Dann käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Damit aber rechnet weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht. Auf die Chance, selbst bei den Antipoden in Neuseeland oder Australien medial präsent zu sein, legt Richter Ruprecht Herbst keinen Wert, von den Verurteilten ganz zu schweigen. Sie dürften ihre Strafbefehle deshalb stillschweigend akzeptieren.

Ganz ausgestanden ist die Sache damit aber noch nicht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft nicht mehr dafür zuständig ist, rechnet Behördenchef Helmut Walter mit disziplinarischen Konsequenzen für den Polizeibeamten. "Nach den Regeln des Beamtenrechts kommt da noch was", schätzt Walter. Ob dem so ist, dazu gab es gestern vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord keine näheren Informationen. Zunächst muss der Dienstherr abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Mit den Strafbefehlen ist ein vorläufiger Schlussstrich unter die Rennertshofener Sex-Affäre gezogen. Das justitiable Geschehen auf der Empore hatte ein geradezu unglaubliches Medienecho verursacht. Im ganzen europäischen Raum und selbst in Übersee sorgte die Rennertshofener Variante des Jahresausklangs für Schlagzeilen.