Neuburg
Urteil im Wildschwein-Streit

Zivilrichterin entscheidet: Beschuldigter Jäger muss keinen Schadensersatz zahlen Bauer erwägt weitere Schritte

31.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:01 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Neuburg (szs) Eine tote Wildsau hätte den Streit befrieden sollen, den quicklebendige Artgenossen angezettelt hatten. In einem Maisfeld im Donaumoos hatten sie gewütet wie ein Hagelsturm (wir berichteten). Die Landwirtsfamilie wollte den Schaden vom glücklosen Jäger ersetzt bekommen - so landete die Sache vor dem Neuburger Zivilgericht. Der Waidmann bot eine Sau als Wiedergutmachung. Den Bauern war das zu wenig. Nun fällte Richterin Dorothea Deneke-Stoll das Urteil: Der Jäger muss nichts zahlen. Ganz so einfach ist die Sache aber freilich nicht.

Mit ihrem gestrigen Urteil hob die Richterin den Vorbescheid der Gemeinde Karlshuld auf, der den Waidmann zur Zahlung von 643,70 Euro verpflichten sollte. Die Kommune hatte dafür eigens einen Schätzer beauftragt, den geschädigten Acker in Augenschein zu nehmen. Auf einer betroffenen Fläche von 4100 Quadratmetern war der Schaden durch gefräßiges Schwarzwild unübersehbar.

Doch hier ist schon der erste Knackpunkt: Juristisch erkannte Deneke-Stoll einen formalen Mangel, denn bei dem Ortstermin war der Jäger nicht eingeladen gewesen. "Damit ist ihm die Möglichkeit genommen worden, auf Art und Umfang der Feststellungen des Sachverständigen vor Ort Einfluss zu nehmen", fasst die Richterin zusammen, warum das Schätzprotokoll unverwertbar sei - und damit auch der Vorbescheid.

Doch noch einen anderen Knackpunkt erkannte die Zivilrichterin: Der beschuldigte Jäger ist in jenem Revier nicht der Jagdpächter, sondern hat nur einen Jagderlaubnisschein. Damit, so die Richterin, sei er nicht die richtige Adresse für Schadensersatzforderungen. Jagdpächter sei in diesem Fall eindeutig der Wittelsbacher Ausgleichsfonds, der Jäger sei nur als "Jagdgast" anzusehen. Deneke-Stoll schloss das aus den Bestimmungen im Jagderlaubnisschein, wonach "jeder Schuss und erlegtes Wild dem Revierleiter zu melden" sind.

Ob der Streit damit zu Ende ist, bleibt abzuwarten. Wie der Landwirt auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte, erwägt er weitere rechtliche Schritte, dann allerdings gegen den Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Der Bauer sieht ein grundsätzliches Problem darin, dass sich der große Jagdpächter durch die Ausgabe von Jagdberechtigungsscheinen der Haftung für Wildschäden entzieht, andererseits aber auch direkt davon profitiert.