Neuburg
Wohnmobil-Coup platzte kläglich

14.09.2011 | Stand 03.12.2020, 2:24 Uhr

Neuburg (DK) Um ein neues Leben anfangen zu können, ersann ein 44-Jähriger aus Norddeutschland einen tollkühnen Plan: Er mietete ein Wohnmobil im Wert von 130 000 Euro an, um dieses zu verkaufen. Doch der Coup platzte kläglich.

Das Schöffengericht unter Richterin Ida Roth verurteilte den Mann gestern wegen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zusätzlich muss der Delinquent 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Weil er erst den Führerschein und dann den Job verloren hatte, und mehr oder weniger ein Leben auf der Straße führte, war der 44-Jährige vor einigen Jahren auf die schiefe Bahn geraten. Da kam ihm eine Idee: Ende Juni investierte er 6000 Euro, die er vom Vater geerbt hatte, um in Bottrop das kostspielige Wohnmobil anzumieten. Dabei legte er Ausweis und Führerschein vor – beide Dokumente waren gefälscht. Für 500 Euro habe er die Papiere, die ihn zu einem Ingolstädter machten, im Bahnhofsviertel in Frankfurt erworben, gab der Angeklagte, der die vergangenen zwei Monate in Untersuchungshaft verbrachte, vor Gericht an.

Anfang Juli landeten der 44-Jährige und das Wohnmobil schließlich in Neuburg. Dort stellte er den luxuriösen Campingwagen ins Internet zum Verkauf ein. Doch zum Geschäftsabschluss kam es nicht. Als der 44-Jährige den Kaufpreis von 76 000 Euro in bar übergeben haben wollte, sprang ein Interessent, der deshalb Bedenken hatte, ab und informierte die Polizei. Die nahm den 44-Jährigen dann in Neuburg fest.

Er habe alles im Alleingang abgewickelt, bekräftigte der Angeklagte. Für ein Wohnmobil habe er sich entschieden, „weil es mehr wert ist als andere Wagen“. „Er brauchte Kapital, um wieder Fuß zu fassen“, erklärte sein Anwalt Albrecht-Paul Wegener. Sechs Einträge, darunter ein Betrug, hat sein Mandant im Bundeszentralregister.

Für Staatsanwalt Martin Sokoll war „die schwierigste Frage in diesem Fall“, ob man noch Bewährung verantworten könne. Zwar habe der 44-Jährige bereits bei der Polizei reinen Tisch gemacht und mache den Eindruck, wieder auf den rechten Weg kommen zu wollen. Auf der anderen Seite habe er eine Masche angewendet, die sich erheblich von Gelegenheitsdiebstählen unterscheidet. Der Ankläger plädierte dennoch für zwei Jahre auf Bewährung.

„Sie sind nicht unerfahren in Justizdingen und haben die Tat bis ins kleinste Detail geplant“, hob Richterin Roth heraus. Wäre der Coup nicht geplatzt, so wäre der angerichtete Schaden hoch gewesen. Dennoch sei auch sie zu der Auffassung gelangt, dass der Angeklagte, der nach seinem „Vagabundenleben“ jetzt in Norddeutschland gemeldet ist, sich von der Wohnmobilsache klar distanziere. „Wir geben Ihnen die Chance, wieder auf die Beine zu kommen.“