Neuburg
"Islamwächter" im Aufnahmelager?

Junge Frauen beschimpft und bedroht Familie verlegt Regierung will Situation aufmerksam beobachten

04.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:07 Uhr

Neuburg (DK) In der Not-Erstaufnahme in den Gebäuden der ehemaligen Lassigny-Kaserne in Neuburg sollen drei junge muslimische Frauen von einer afghanischen Familie beschimpft und bedroht worden sein. Die mutmaßlichen selbst ernannten Islamwächter gingen die Frauen unter anderem wegen ihrer Kleidung an.

Ein Dolmetscher bekam Wind von der Sache und meldete die Vorfälle der Ausländerbehörde. Nun befasst sich die Regierung von Oberbayern damit.

Mutmaßliche Täter sollen eine afghanische Mutter und ihre Kinder, darunter ein 15-jähriger Sohn, sein, die mit einem gewissen Sendungsbewusstsein durchaus rustikal auf die Einhaltung islamischer Sitten und Gebräuche gedrängt haben sollen.

Es ist der erste Fall dieser Art, der aus der Not-Erstaufnahme bekannt geworden ist. Die Regierung von Oberbayern bestätigt die Vorfälle und spricht vorsichtig "von Beleidigungen, bei denen ein religiöser Bezug vorliegen könnte". Die betreffenden Personen befänden sich inzwischen nicht mehr in Neuburg. Die Mitarbeiter der Regierung, des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen und der Asylsozialberatung seien informiert und darum gebeten worden, "die Situation dort weiterhin besonders aufmerksam zu beobachten". Außerdem, so die Mitteilung aus München, seien die Kreisverwaltungsbehörde und die Polizeiinspektion des Ortes, in den die Familie verlegt wurde, informiert worden. Auch sie sind gehalten, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.

Weiter erklärt die Regierung auf Anfrage des DONAUKURIER, wie in solchen Fällen grundsätzlich vorgegangen werde: "Personen, die in diesem Sinne auffällig werden, werden von der örtlichen Unterkunftsverwaltung umgehend an die örtlichen Polizeidienststellen gemeldet, um zu prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Im Falle eines strafbaren Verhaltens können sich die Geschädigten außerdem selbst an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Strafverurteilungen können sich im Asylverfahren auswirken. Parallel prüft die Regierung von Oberbayern, ob ausländerrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind." Weitere Fälle dieser Art seien der Regierung - auch aus anderen Flüchtlingsunterkünften - nicht bekannt.

Die Aufklärung der Mitarbeiter an Ort und Stelle erachtet die Regierung als besonders wichtig. Dazu gebe es Broschüren des Innenministeriums. Ziel sei es zum einen, ein Klima zu schaffen, in dem sich radikale Tendenzen nicht durchsetzen könnten. Zum anderen solle entsprechend reagiert werden bei Verhalten, die unserem Rechtsverständnis und unserer Wertvorstellung zu verfassungsrechtlich verankerten, nicht diskutablen Prinzipien, wie etwa der Religionsfreiheit, zuwider liefen.

Als gutes Beispiel weist die Regierung auf das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hin, wo in Zusammenarbeit mit der Justiz Asylbewerber über Grundprinzipien des deutschen Rechtssystems in ihrer Sprache unterrichtet werden.