Neuburg
Gewagtes Überholmanöver

19-Jähriger muss zahlen – und sechs Monate auf Führerschein verzichten

21.06.2012 | Stand 03.12.2020, 1:21 Uhr

Neuburg (pes) Zwei Kumpel, ein Unfall und ein Wust von Zeugenaussagen, die sich nicht so recht auf einen Nenner bringen ließen, beschäftigten gestern zwei Stunden lang das Neuburger Amtsgericht. Richter Matthias Ernst hielt sich in seinem Urteil an die Fakten: Der 19-jährige Martin F. (Name geändert) wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung zu einer Geldauflage von 800 Euro und einer sechsmonatigen Führerscheinsperre verurteilt.

Am 24. Januar dieses Jahres baute der junge Schrobenhausener einen Unfall, in den sein Kumpel Stefan, 18 Jahre alt, verwickelt war. Beide wollten in ihren Pkw zu einem Bauwagen fahren. Stefan war vorausgefahren. Laut Anklageschrift betätigte der nachfolgende Martin mehrmals die Lichthupe und fuhr dicht auf den Wagen des Spezls auf. Dieser sei mit seinem Fahrzeug haarscharf am Mittelstreifen gefahren, als Martin bei einer geschätzten Geschwindigkeit von über 100 „Sachen“ zum Überholmanöver im Auslauf einer Kurve ansetzte, mit dem Fahrzeug des Freundes kollidierte und mit seinem Pkw gegen einen Baum prallte. Er selbst überstand die Karambolage unverletzt, sein 14 Jahre alter Beifahrer stieß sich den Kopf im Fahrzeug an und erlitt eine dicke Beule.

Die Lichthupe habe er nur betätigt, weil der Vordermann die Nebelschlussleuchte angeschaltet habe, die ihn geblendet habe, leugnete Martin etwaige Vorwürfe, er könne gedrängelt haben. Auf Intervention des Richters, ob es sich denn bei dem Fall um PS-Kraftmeierei gehandelt habe, schüttelte auch Stefan den Kopf. Er gab zu, dass er mit Martin die späteren Aussagen bei der Polizei bereits an der Unfallstelle abgesprochen habe, „ich wollte den Martin a bisserl decken“. Man habe die Schuld quasi untereinander aufteilen wollen.

„Ich fühlte mich in dem Auto nicht wohl und hätte da nicht überholt. Er ist schon ein bisserl scharf gefahren“, meinte Martins damaliger 14 Jahre alter Beifahrer bei seiner Zeugenaussage.

Ein hervorragendes Zeugnis stellte Jugendgerichtshelfer Hans Wörl dem Angeklagten aus: „Der Martin macht einen Supereindruck.“ Weder im Bundeszentral- noch im Verkehrsregister hat der 19-Jährige bis dato einen Eintrag. Allerdings, so gab er vor Gericht an, sei er berufsbedingt auf seinen Führerschein angewiesen.

„Trotz aller positiven Punkte gab es halt diesen Unfall. Am Steuer eines Pkw verändern sich Persönlichkeitsstrukturen oft“, stand für Ankläger Franz Burger fest. Dies sei eine Karambolage, wie sie unter jungen Leuten sehr häufig sei. Martin habe einfach zu wenig Erfahrung, um sich im entscheidenden Moment zurückzunehmen. Burger plädierte für 1000 Euro Geldstrafe und sechs Monate Führerscheinsperrfrist. Die Verteidigung, die in den Zeugenaussagen große Diskrepanzen sah, sprach sich für Freispruch aus.

Dazu kam es nicht. „Sie haben den Fehler gemacht, bei hoher Geschwindigkeit zu überholen“, so der Richter. Da sei zweifelsfrei Imponiergehabe dabei gewesen. Wenngleich sich auch Stefan wohl nicht korrekt verhalten habe, liege die Hauptverantwortung dennoch beim Angeklagten. Dies mit sechs Monaten Führerscheinsperre zu ahnden, sei hier die Mindeststrafe.