Neuburg
"Das ist nicht zu tolerieren"

Flüchtling wegen sexueller Nötigung einer 14-Jährigen verurteilt - Heftige Schelte für Ermittler

16.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Neuburg/Pfaffenhofen (DK) Ein 27 Jahre alter Flüchtling aus Pakistan muss wegen sexueller Nötigung einer 14-Jährigen ins Gefängnis. Das Neuburger Jugendschöffengericht sah es gestern als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im Sommer in Pfaffenhofen gegen dessen Willen bedrängt hatte.

Ganz so eindeutig, wie dieses Urteil klingt, lief der zweitägige Prozess am Neuburger Amtsgericht allerdings nicht ab. Vor allem Verteidiger Franz Heinz ließ dabei kein gutes Haar am Vorgehen der Ermittler. "Die Staatsanwaltschaft und die Polizei hätten ihre Arbeit vorher richtig machen müssen", kritisierte der Nürnberger Rechtsanwalt und meldete in seinem Plädoyer erhebliche Zweifel daran an, ob sein Mandant wirklich der Täter ist.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann vorgeworfen, im September ein damals 14 Jahre altes Mädchen im Umfeld des Pfaffenhofener Volksfestes massiv sexuell bedrängt zu haben. Erst das Einschreiten eines Ehepaares aus Hohenwart, welches das Geschehen in einer dunklen Gasse zufällig bemerkt hatte, beendete damals das Treiben.

Als "Riesenschweinerei" bezeichnete Heinz den Vorfall unmissverständlich. Doch ob es wirklich sein Mandant war, der die Schülerin festhielt und eindeutige Hüftbewegungen an ihr ausführte, blieb aus Sicht des Verteidigers zweifelhaft. Seiner Meinung nach hätte es sich auch um einen weiteren Asylbewerber aus Pakistan handeln können, der am fraglichen Abend zunächst zur Gruppe der beiden gehört hatte und dabei sogar die gleiche Kleidung wie der Angeklagte trug. "Selbst die Geschädigte sagte, dass sie sich nicht ganz sicher ist", betonte Heinz und monierte die fehlenden Alternativermittlungen der Polizei. Stattdessen hatten sich die Beamten seinen Worten zufolge auf die Aussage der Jugendlichen verlassen, zu denen das Opfer zunächst geflüchtet war. "Ich bin erstaunt, wie schnell man hier jemanden ohne die notwendige Prüfung anklagt", erklärte der Verteidiger. Und: "Wir sind damit weit weg von einer klaren Identifizierung."

Das sah das Schöffengericht jedoch anders. "Wir haben keinen Zweifel an der Identität", erklärte Richter Gerhard Ebner in der Urteilsbegründung. Dabei führte er insbesondere die markante Nase des Angeklagten auf. Er und die Schöffen sahen nach rund einstündiger Beratung allerdings nur einen minder schweren Fall der sexuellen Nötigung als gegeben an. Denn die Gewalteinwirkung auf die Geschädigte sei äußerst gering gewesen, erklärte der Richter. "Dennoch ist ein solches Verhalten nicht zu tolerieren." Auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung lehnte er ab, diese würde aus Sicht des Gerichts der Rechtsauffassung der Bevölkerung krass zuwiderlaufen.

Der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung, der unmittelbar nach der Tat und auch beim Prozessauftakt noch im Raum gestanden hatte, erhärtete sich indes nicht. Staatsanwalt Fabian Lettenbauer hielt ihn letztlich für nicht nachweisbar, Verteidiger Heinz bezeichnete ihn als unverständlich, Richter Ebner gar als "vollkommen haltlos". Dabei stützten sie sich auch auf die Aussage der Geschädigten, die selbst nie von einer Vergewaltigung gesprochen hatte.

Einen Freispruch, wie ihn Heinz forderte, hielt der Staatsanwalt unterdessen für abwegig; er sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Lettenbauer hatte nach Sichtung der Videoaufnahmen aus einer Tankstelle, die sich unweit des Tatorts befindet, keinerlei Zweifel daran, dass darauf der Angeklagte mit dem späteren Opfer zu sehen ist. Gleichzeitig beantragte er jedoch vorsorglich ein Gutachten zur genauen Identifizierung, falls das Gericht das anders sehen sollte.

Dass der Vorfall damals letztlich vergleichsweise glimpflich ausgegangen war, hielten Gericht und Staatsanwalt ebenfalls nicht für entscheidend. "Denn die Auswirkungen auf die Geschädigte sind enorm", erklärte Lettenbauer. Demnach befindet sich die Schülerin seit der Tat in psychologischer Behandlung und leidet obendrein noch immer unter Angstzuständen. Das Urteil könnte ein Stück weit zur Normalisierung ihres Lebens beitragen; es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.