Neuburg
Bewährungsstrafe "auf Messers Schneide"

Abgelehnte Bitte nach Zigarette löst Rangelei aus – 26-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt

31.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:50 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Foto: Pixabay

Neuburg (pes) Tumultartige Szenen spielten sich in den frühen Morgenstunden des 24. Februar auf dem Schrannenplatz ab. So zumindest schilderte es gestern ein Zeuge vor Gericht.

Dort musste sich ein 26-Jähriger aus Neuburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er machte vor Amtsrichterin Celina Nappenbach Erinnerungslücken geltend. „Ich habe einen Schlag gegen den Kopf bekommen und musste eine Woche zu Hause bleiben“, erklärte er. Dass er einen 27-Jährigen aus einer Donaumoosgemeinde geschlagen habe – davon wisse er nichts.

Detailreicher schilderte das Opfer der Hiebe die Vorkommnisse in jener Nacht. Der Anlass, weshalb es zu dem Handgemenge mit dem 26-Jährigen kam, war eher nichtig: Der habe ihn nach einer Zigarette gefragt. Als er dieser Bitte nicht nachgekommen sei, „wurde auf mich eingetreten“. Insgesamt drei Beteiligte – einer von ihnen sei der Angeklagte gewesen – hätten ihm Tritte versetzt. Gravierende Verletzungen habe er dabei nicht erlitten: „Einen Riss und einen Kratzer im Gesicht.“

Auch der Türsteher eines benachbarten Lokals war auf die Schlägerei aufmerksam geworden: „Der Angeklagte schrie herum. Ich bin dazwischen gegangen, aber er war nicht zu beruhigen.“ Dann sei er weggelaufen, allerdings von Polizeibeamten gestellt worden. Auch diesen gegenüber sei er aggressiv aufgetreten.

Ein Polizist bestätigte das: Zwar seien sehr viele Angetrunkene zugegen gewesen, „aber der Angeklagte war der Aggressivste“, habe gestänkert und geschrien. Selbst als man ihn in Gewahrsam genommen und fixiert habe, sei der 26-Jährige nicht zur Ruhe gekommen. Mit voller Wucht habe er seinen Kopf gegen einen Rollladen gestoßen. Zu diesem Zeitpunkt brachte es der junge Mann vermutlich auf etwa 1,7 Promille.

„Er war wohl einer der Haupttäter in einem größeren Tumult“, stand für Anklagevertreter Franz Burger fest. Er ließ keine Zweifel daran laut werden, dass der Angeklagte einer der drei Angreifer gewesen sei. Zwei Vorahndungen brachte der 26-Jährige mit in den Prozess. „Sein sonstiges Verhalten spricht Bände. Körperverletzung wird nicht geduldet“, führte der Ankläger unter anderem einige Fälle ins Feld, in denen Schläge zu einem tödlichen Ausgang geführt hätten. Als positives Kriterium nannte er das feste Arbeitsverhältnis des Angeklagten. Burger sprach sich für eine achtmonatige Bewährungsstrafe aus – „aber die bewegt sich auf Messers Schneide“.

„Ich werde so etwas nicht mehr machen“, gelobte der Angeklagte, ehe Richterin Celina Nappenbach das Urteil sprach: sieben Monate auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldauflage. Darin einbezogen ist ein weiteres Urteil. Sie sprach von einer „anlasslosen Tat“, gab aber auch zu bedenken, dass der Angeklagte ob des starken Alkoholkonsums in seiner Steuerungsfähigkeit womöglich eingeschränkt gewesen sei.