Ingolstadt
Warten auf das Urteil

Am Dienstag entscheidet die Große Strafkammer des Landgerichts über Alfred Lehmann

21.10.2019 | Stand 23.09.2023, 9:06 Uhr
Aus dieser Position im Sitzungssaal 11 des Landgerichts wird der Vorsitzende Richter Jochen Bösl heute um kurz nach 9 Uhr das Urteil im Prozess gegen Alt-OB Alfred Lehmann (kleines Bild) verkünden. −Foto: Hauser, Eberl

Ingolstadt (DK) Einer der meistbeachteten Prozesse der jüngeren Ingolstädter Geschichte findet am Dienstag voraussichtlich sein Ende. Ab 9.15 Uhr wird der Vorsitzende Richter Jochen Bösl im Sitzungssaal 11 des Landgerichtes verkünden, welches Strafmaß das Gericht gegen den Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann verhängt hat.

Angeklagt ist Lehmann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Untreue. Dem CSU-Politiker, der von 2002 bis 2014 Oberbürgermeister war, wird vorgeworfen, in seiner Amtszeit Wohnungen in dem Sanierungsgebiet an der früheren Pionierkaserne sowie in dem Neubaukomplex beim ehemaligen Altstadtkrankenhaus vergünstigt erworben zu haben.

Der Andrang dürfte groß sein. Überregionale Medien haben sich angekündigt. Auch einige Ingolstädter werden sich für das Schlusskapitel des Prozesses gegen Lehmann so sehr interessieren, dass sie auch an einem Vormittag unter der Woche vorbeischauen. Sprecher Konrad Kliegl rät ihnen, 20 Minuten vor Prozessbeginn zu kommen. Denn schließlich dauert es seine Zeit, bis alle die Sicherheitsschleuse passiert haben.

Der Prozess ist sowohl in Bezug auf die zeitliche Ausdehnung als auch auf die Zahl der Prozesstage einer der größten Prozesse Ingolstadts. Am 7. März dieses Jahres eröffnete Bösl das Verfahren, für das ursprünglich 16 Tage angesetzt waren. Doch im Prozessverlauf kamen weitere Termine hinzu. Gut 60 Zeugen wurden gehört. Heute - mehr als sieben Monate später - kommt das Gericht zum 25. Mal zusammen. Es war bald klar, dass der ursprüngliche Termin der Urteilsverkündung am 10. Mai nicht zu halten war, zumal Bösl, bis dahin Vizepräsident am Landgericht, seit 1. August Vorsitzender Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München ist.

Die Staatsanwaltschaft fordert für Lehmann eine Gefängnisstrafe von drei Jahren sowie den Einzug des aus ihrer Sicht erzielten Vorteils von 600.000 Euro. Mitangeklagt ist der Bauunternehmer, der Lehmann die Wohnung im ehemaligen Altstandkrankenhaus-Komplexes verkauft hat (das Verfahren gegen die Witwe des inzwischen verstorbenen anderen Bauunternehmers wurde gegen Auflage eingestellt). Für ihn will die Staatsanwaltschaft wegen Bestechung zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Der Anwalt des Unternehmers fordert dagegen für seinen Mandanten einen Freispruch. Lehmanns Verteidiger sehen durchaus eine Verfehlung ihres Mandanten, plädieren aber für ein deutlich niedrigeres Strafmaß: Für sie ist eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr angemessen. Damit würde Lehmann auch seine Pensionsansprüche behalten. Darüber entscheiden wird aber natürlich heute die Große Strafkammer des Landgerichts.
 

Thorsten Stark