Ingolstadt
Gericht setzt Schulbesuch durch

Sechs Flüchtlingskinder aus dem Transitzentrum dürfen in den Regelunterricht

26.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:54 Uhr

Ingolstadt (DK) Ob diese Entscheidung eine wegweisende Wirkung auf andere große Flüchtlingsunterkünfte hat, muss sich zeigen. Sechs Kinder aus dem Transitzentrum Manching/Ingolstadt dürfen auf alle Fälle wieá †der die Regelschule besuchen. Das legte das Bayerische Verwaltungsgericht München fest.

Am Montag können die sechs Kinder aus drei Familien aus dem Kosovo ihr Schuljahr an der Grund- und Mittelschule in Oberhaunstadt starten. Das hätten sie bereits am vergangenen Mittwoch machen wollen. Doch wie der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet, waren die Schüler da vom Rektor nach Rücksprache mit der für die Flüchtlingsunterkünfte zuständigen Regierung von Oberbayern wieder heimgeschickt worden. Die Regierung, so der Flüchtlingsrat weiter, wollte die kurz davor bekanntgewordene Eilentscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts zugunsten der Familien zunächst anfechten. Dazu kommt es aber nun nicht. Wie das Kultusministerium auf DK-Anfrage bestätigt, haben die staatlichen Stellen in Absprache am Donnerstag entschieden, kein Rechtsmittel mehr einzulegen. "Ab der kommenden Woche dürfen die Kinder die Regelschule besuchen."

Das war den Familien bisher verwehrt worden. Stattdessen mussten die schulpflichtigen Kinder wie alle anderen in die im Transitzentrum eingerichteten Übergangsklassen gehen. Diese seien "für ausländische Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht für den Regelunterricht ausreichen", erklärt der Flüchtlingsrat. Das sei aber bei den sechs Schülern eben nicht der Fall, da sie bereits Regelunterricht besucht haben. Jana Weidhaase vom Flüchtlingsrat spricht von einer "diskriminierenden Weise, in der sie auf eine Ersatzschule im Lager" verpflichtet worden seien.

In etwas anderen Worten, aber im Kern genauso, formuliert es das Verwaltungsgericht. Die Familien mit den Kindern sind bereits seit 2013 beziehungsweise 2014 in Deutschland. Seit Oktober 2016 sind sie in der Kaserne Oberstimm beziehungsweise in dessen Dependancen auf Ingolstädter Stadtgebiet untergebracht. Zwar wurden ihre Asylanträge abgelehnt, aber über die Klagen der Familien dagegen ist noch nicht entschieden worden. Sie werden also so schnell nicht ausreisen, obwohl eine zügige Abarbeitung der Asylanträge binnen weniger Wochen der festgelegte Zweck der Transitzentren ist. Stichwort: beschleunigtes Verfahren.

Da sich die Familien nun schon mehrere Jahre (und nicht nur vorübergehend wenige Monate) in Deutschland aufhalten, fallen sie nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht in die Gruppe, für die bestimmte Regelungen des Integrationsgesetzes gelten: In den besonderen Aufnahmeeinrichtungen (Transitzentrum) ist der reguläre Schulbesuch untersagt. Nicht nur der Klage der Familien dagegen gab das Verwaltungsgericht aber statt. Es ging sogar noch weiter und stellte die Pflicht der Familie, in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, gänzlich infrage - "wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist". Diese Voraussetzungen lägen bei den Antragstellern wohl vor, so das Gericht.

Die Kinder können auf alle Fälle in die Regelschule zurückkehren, in der sie bereits im Schuljahr 2016 / 2017 einige Monate unterrichtet wurden. Das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 und 7 hätten zwei von ihnen erreicht. Das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, das der Anwalt der Familien an die Medien weitergegeben hat. "Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache" würden "offensichtlich ausreichen, um dem Unterricht mit durchschnittlich befriedigendem Erfolg folgen zu können", so das Gericht. Für besondere Klassen oder Unterrichtsgruppen gebe es bei ihnen keinen Grund.