Hitzhofen
Ja mit Bauchschmerzen

Gemeinderat Hitzhofen für Beitritt zum Regionaltarif

17.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:28 Uhr

Hitzhofen (jte) Die Gemeinde Hitzhofen hat sich nach eingehender Diskussion für einen Beitritt zum Gemeinschaftstarif der Region 10 entschlossen. Bürgermeister Roland Sammüller (SPD) musste aber in der jüngsten Sitzung viel Überzeugungsarbeit leisten.

Sowohl die Zonenzuordnung auf der Ingolstädter Karte als auch die Änderungen bei der Preisgestaltung stießen dabei auf Unverständnis. Die Gemeinderäte sahen zudem eine Benachteiligung von Hitzhofen, weil die Gemeinde bislang nicht Mitglied bei der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft sei.

Die Einteilung in die Zone fünf sei unverständlich, da andere Kommunen bei etwa gleicher Entfernung zum Zentralen Omnibusbahnhof Ingolstadt der Zone vier zugeordnet sind. Dadurch ist der Preis je Kilometer für die Fahrgäste nach Ingolstadt (Einzelkarte 5,20 Euro) mehr als 20 Prozent höher als nach Eichstätt (Einzelkarte 4,40 Euro), wie Josef Templer (CSU) vorrechnete.

Sein Parteikollege Franz Schneider fügte an, dass der Preis nach Eichstätt aktuell sogar höher sei als nach Ingolstadt. Er stellte die Kalkulation des Busunternehmens Buchberger infrage, wenn sich nun die Preise genau in die Gegenrichtung drehen würden.

Winfried Dworak (FW) schlug vor, eine Zustimmung nur mit der Klausel einer Verbesserung der Zonenzuordnung zu geben. Bürgermeister Sammüller sagte: "Ich sehe Vorteile für alle Bürger, weil sich die Preise reduzieren." Er merkte an, dass alle Gemeinden zustimmen müssten, um den Start zum 1. September nicht zu gefährden. Nach einer langen, aber auch konstruktiven Diskussion überwogen dann die Vorteile des Gemeinschaftstarifs: Das Gremium votierte gegen vier Stimmen für einen Beitritt. Die Gemeinde wird sich am Defizitausgleich mit aktuell rund 1130 Euro pro Jahr beteiligen.

Ein weiteres Thema der Gemeinderatssitzung war die Nutzung der Sporthalle in Hitzhofen: Sie steht immer mehr für kulturelle und andere Veranstaltungen zur Verfügung. Daher sei es an der Zeit, die Hallenordnung aus dem Jahr 2003 auf die neuen Gegebenheiten anzupassen, sagte Sammüller. Laut Präambel ist die Sporthalle für den Sportbetrieb gedacht, könne aber auch für spezielle Veranstaltungen ortsansässiger Vereine und Organisationen genutzt werden. Die sportliche Nutzung - also gebuchte Sportstunden und Schulsport - sollte immer Vorrang haben; der Schutz des Bodens habe eine hohe Priorität. Der genutzte Bereich der Sporthalle muss mit einem Schutzbelag ausgelegt sein. Dessen Abnahme vor Veranstaltungsbeginn und nach dem Aufräumen müsse bei der Gemeinde veranlasst werden. Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Rates beauftragt, einen Entwurf für eine überarbeitete Hallenordnung vorzulegen.