Großmehring
Erhitzte Gemüter im Gemeinderat

Unmut über Benutzungsordnung für Off-Road-Park und Änderung des Bebauungsplans "Großmehring Nord West"

20.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:58 Uhr

Großmehring (DK) Die Benutzungsordnung für den „Off-Road-Park am Demlinger Holz“ erregte die Gemüter der Gemeinderäte in deren jüngster Sitzung. So stieß dem Zweiten Bürgermeister Helmut Sielaff (SPD) das Papier sauer auf. Er kritisierte unter anderem die dargestellten Nutzungszeiten.

Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr soll der Park geöffnet sein. „Das haben wir anders besprochen“, so Sielaff. Auch für die Zufahrt zu dem Gelände gebe es keine vertragliche Vereinbarung, wie von dem Vorhabenträger behauptet. Sielaffs größter Kritikpunkt aber: „Sehr zuwider ist mir, dass der Vorhabenträger schon jetzt das Gelände nutzt, obwohl ihm hierfür laut Aussage des Landratsamts Eichstätt keine Genehmigung vorlag. Das stößt mir sehr auf und ich kann der vorliegenden Benutzungsordnung so nicht zustimmen.“

Thomas Heindl, CSU-Fraktionssprecher, gab seinem Vorredner in allen Punkten recht und ergänzte noch: „Viele Sachen sind so schwammig geregelt, da gibt es viele Freiräume. Das geht meines Erachtens nicht.“ Die Benutzungsordnung müsse wesentlich differenzierter sein.

Bürgermeister Ludwig Diepold gab zu bedenken: „Wir müssen uns überlegen, ob wir was für den Tourismus machen wollen oder nicht.“ Und zu der kritisierten Benutzungsordnung sagte er: „Diese wird mit dem Vorhabenträger nochmals abgestimmt.“

Zudem wurde dem Gemeinderat der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Off-Road-Park am Demlinger Holz“ präsentiert. Dieser stellt sich wie folgt dar: Im Zentrum des Geländes befindet sich der Off-Road-Park, der kommunale Bikepark liegt außerhalb des Schutzwalls und im Norden ist der Gelände-Trial, wo Elektromotorräder fahren können. Vegetationselemente werden in Abstimmung mit dem Landesbund für Vogelschutz geregelt, die westliche Böschungsfläche ist Ausgleichsfläche und der Schutzwall auf der Ostseite bleibt in der jetzigen Form erhalten. Gleich daneben findet sich eine weitere Ausgleichsfläche.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt nun für vier Wochen in der Gemeinde zur Einsicht und Stellungnahme der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aus.

Unmut über die Benutzungsordnung – Unmut auch über die zweite Änderung des Bebauungsplans „Großmehring Nord West“: So beschloss man einstimmig, dass für die Wandhöhe in der Akelei- und Dahlienstraße die maßgebliche Bezugshöhe die Straße ist. Für das restliche Baugebiet ist für die Wandhöhe das natürliche Gelände entscheidend.

Anlass für diese Änderung waren Häuser, die nun nach Ende der Planung der Architekten höher ausfallen als erlaubt. So fragte sich der Gemeinderat: „Für was stellen wir Bebauungspläne auf, wenn sich Bauherren dann trotzdem nicht daran halten“ Vereinzelt waren Stimmen zu hören, die verlauten ließen: „Dies ist die letzte Ausnahme, bei der ich die Hand hebe.“

Des Weiteren beschloss man einstimmig, den Zuschussantrag des Vereinsheims Theißing in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) zur Sanierung der sanitären Anlagen abzulehnen. „Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig“, so Diepold. Doch hier ist es anders: In der Diskussion zeigte sich, dass dieses Vereinsheim eine Art Bürgerhaus ist und mit örtlichen Vereinen nicht vergleichbar ist. Deshalb waren alle dafür, mit der GdbR eine Vereinbarung zu schließen. „Sie soll einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1500 Euro enthalten“, sagte Diepold. Dieser werde bereits heuer ausbezahlt.

Als nächstes legte man den Standort für Asylunterkünfte fest. Nachdem sich auf den Aufruf der Gemeinde hin kein Bürger bereiterklärt hat, Leerstände zur Verfügung zu stellen, werden die Flüchtlinge in Wohncontainern untergebracht. Diese werden zwischen den Tennisplätzen und dem Trachtenheim errichtet. Die Lösung fand bei 15 Mitgliedern des Gemeinderats Zustimmung, zwei lehnten sie ab.

Zuletzt die Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil aus der Oktober-Sitzung: Für die neue EDV-Ausstattung des Informatikraumes in der Grund- und Mittelschule fallen für die Gemeinde knapp 11 550 Euro brutto an. Zudem wird ein neues Abrechnungsprogramm in der Verwaltung gebraucht, Kosten rund 8900 Euro brutto.