Gaimersheim
Auch Gaimersheim bei Gemeinschaftstarif

Möglicherweise wird künftig fließender Verkehr in kommunale Verkehrsüberwachung mit einbezogen

16.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Auch künftig werden Falschparker in Gaimersheim nicht um Strafzettel herumkommen. Der Markt überlegt sogar, künftig ebenso den fließenden Verkehr überwachen zu lassen. ‹ŒArch - foto: Stephan

Gaimersheim (DK) Auch der Markt Gaimersheim ist für die Einführung eines regionalen Gemeinschaftstarifs in der Region 10 und beteiligt sich daran. Das entschied der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig.

"Das ist wichtig für uns", sagte Bürgermeisterin Andrea Mickel (SPD) und stieß damit auf offene Ohren im Gremium. Allerdings machten die Ratsmitglieder eine Einschränkung. "Der Markt Gaimersheim wünscht die Integration der im Gemeindegebiet von Gaimersheim verlaufenden ÖPNV-Linien in den regionalen Gemeinschaftstarif, sofern der derzeit gültige Ortstarif ,Gaimersheimer Karte' innerhalb des Gemeindegebiets (0,25 Euro pro Fahrt/Kind und 0,50 Euro pro Fahrt/Erwachsener) nach wie vor beibehalten wird", hieß es in der Beschlussfassung. Mickel fügte jedoch gleich an, dass die Beibehaltung dieses Ortstarifs möglich sei, wie sie sich erkundigt habe. Für Gaimersheim ergibt sich durch den Gemeinschaftstarif eine jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung in Höhe von knapp 3500 Euro.

Keine Diskussion gab es auch darüber, dass der Markt weiterhin die Dienste des Zweckverbands "Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" in Anspruch nehmen will. Nachdem die auf zwei Jahre befristete und nicht verlängerbare Zweckvereinbarung im Mai ausläuft, muss der Markt dazu nun dem Zweckverband als Mitglied beitreten, was einstimmig befürwortet wurde.

Über die bisherige Überwachung des Parkverkehrs hinaus überlegte das Gremium sogar, künftig auch den fließenden Verkehr überwachen zu lassen. Bei einer Abstimmung - allerdings ohne Beschluss - fand sich dafür eine deutliche Mehrheit. Lediglich drei Gemeinderäte stimmten dagegen. Bürgermeisterin Mickel will nun noch weitere Fakten sammeln und bis zur nächsten Sitzung die Vertragsmodalitäten klären. Sie betonte aber schon jetzt: "Es geht uns dabei nicht ums Geld, wir wollen eine gewisse Ordnung." Eine Haltung, der sich auch Zweiter Bürgermeister Günther Bernhardt (SPD) anschloss. Wichtig sei der Erziehungsfaktor, nicht die Einnahmen, meinte er.

Die bisherige kommunale Verkehrsüberwachung bilanzierten alle Gemeinderäte positiv. SPD-Fraktionssprecher Robert Leixner sagte, man solle "auf alle Fälle weitermachen", denn vor allem die Langzeitparker seien dadurch weniger geworden. Anton Meyer, Sprecher der CSU-Fraktion, sagte, er sei auch dafür, "denn die Leute sind nicht bereit zu lernen, ordentlich zu parken". Er rief zudem nach einer Überwachung auch des fließenden Verkehrs. Hermann Schmidt (FW) schloss sich Meyers Meinung an und sagte: "Das hätte 1:1 von mir sein können." Während es zudem Maria Ledl (CSU) für "sinnvoll" hielt, auch den fließenden Verkehr zu überwachen, meinte Klaus Meier (SPD), man müsse "überdenken, ob man so was macht". Er sei gegen eine Überwachung auch des fließenden Verkehrs, denn er hielt dies für eine zentrale Aufgabe der Polizei.

Einstimmig beschloss das Gremium, in Lippertshofen neue Schaukästen anzubringen, und zwar am Dorfplatz/Dorfladen. Über Material, Größe und Anzahl der Schaukästen soll entschieden werden, nachdem geklärt ist, wie viele Vereine an einer Nutzung interessiert sind.

Einen grundsätzlichen Beschluss fasste der Gemeinderat schließlich, als es bei einem Bauantrag um die Befreiung von der Festsetzung der im zuständigen Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ) ging. Die Diskussion ging darum, ob der Markt die geringfügige Überschreitung der GFZ in dem konkreten Fall, in dem es um den geplanten Ausbau eines Dachgeschosses ging, genehmigen oder ablehnen oder "in Zeiten der Baulandknappheit und steigender Bodenpreise" eine generelle Änderung herbeiführen sollte. Da nicht nur Anton Schiebel (CSU) der Meinung war, man sollte diese "einfache Art der Verdichtung" zulassen, wurde einstimmig der Beschluss gefasst, "die Festsetzung zur Anrechnung der Aufenthaltsräume außerhalb von Vollgeschossen bei der GFZ-Berechnung in den gemeindlichen Bebauungsplänen aufzuheben". Damit werden künftig Flächen von Aufenthaltsräumen beim Ausbau von Dachgeschossen - wobei aber kein neues Vollgeschoss entstehen darf - bei der GFZ-Berechnung nicht mehr mit eingerechnet.