Röttenbach
Rinderstall bewegt die Gemüter

Röttenbacher Gemeinderat wirft Bürgermeister Thomas Schneider eigenmächtiges Handeln vor

22.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:16 Uhr

Wird ein neuer Rinderstall links der Straße hinter den Bäumen oder rechts der Straße vor dem Wald errichtet? Diese Frage beschäftigte den Gemeinderat in einer lebhaften Debatte - Foto: Osiander

Röttenbach (HK) Eine recht heftige Debatte ist in der Maisitzung des Gemeinderats Röttenbach entbrannt, als es um die Verfahrensweise bei der Behandlung eines Antrags von Ludwig Meier aus Niedermauk auf Errichtung eines Rinderstalls im Außenbereich des Ortes ging.

CSU-Fraktionssprecher Michael Kauschka monierte, dass Bürgermeister Thomas Schneider „ohne Gemeinderat“ das gemeindliche Einvernehmen für den Bau im Außenbereich rechts der Ortseinfahrt zu Niedermauk erteilt habe. Dabei hätte doch der Bauausschuss vorgeschlagen, dass sich die Erweiterung an die bestehende Hoffläche links der Straße anschließen solle. Bereits im April hatte sich Kauschka deswegen an das Landratsamt Roth gewandt und stellte nun im Gremium einen „Antrag zur Geschäftsordnung“, damit die Angelegenheit geprüft werde.

Bürgermeister Thomas Schneider (Freie Wähler) zitierte bei seiner Erwiderung das Antwortschreiben des Landratsamts. Demnach „handelt es sich bei der Errichtung des Rinderstalls grundsätzlich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich und ist somit zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Nach derzeitiger Rechtslage stehen keine öffentlichen Belange entgegen“.

Schneider versicherte weiter, Ludwig Meier habe versucht, dem Wunsch des Bauausschusses durch Errichtung des Rinderstalls bei der bestehenden Hofanlage zu entsprechen, doch hätte sich dies aus schwerwiegenden Gründen nicht realisieren lassen, so dass nur die Alternative eines Baus vor der rechten Ortseinfahrt möglich geblieben sei. Für diese habe er, Schneider, als Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen gewährt, da Ludwig Meier nur auf dieser Variante seine notwendige Betriebserweiterung realisieren könne. Da es sich zudem um ein „privilegiertes Vorhaben“ handle, könnten dagegen keine rechtlich wirksamen Einsprüche erhoben werden, egal wie der Bauausschuss oder Gemeinderat dazu stehe.

Ausdrücklich entschuldigte sich der Rathauschef, dass er „versehentlich entgegen der Geschäftsordnung das gemeindliche Einvernehmen für den Bau im Außenbereich“ erteilt habe, obwohl dies allein in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses oder Gemeinderats falle. Mit der entrüsteten Frage „Wozu sind wir dann eigentlich im Gemeinderat, wenn wir in einer so wichtigen Entscheidung nicht gefragt werden“ musste Michael Kauschka zur Kenntnis nehmen, dass ein derartiges Bauvorhaben auch ohne Zustimmung des Gemeinderats realisiert werden darf. Der stellvertretende Bürgermeister Peter Pfeiffer (SPD) versuchte, die Debatte zu entschärfen. Angesichts der Entschuldigung des Bürgermeisters solle dieser formelle Lapsus, der ja an der Sache selbst nichts geändert habe, nicht zu hoch gespielt werden.

Bernhard Wallraff (FW) wertete „das Ganze auch nicht dramatisch“, sei doch Schneiders Entscheidung – wenngleich „unzuständigerweise“ gefällt – in der Sache richtig gewesen. Alfred Knäblein (CSU) traf die „wunderliche Situation“ im Kern mit der Anmerkung: „Dann hätten wir doch eigentlich erst gar nicht gefragt werden müssen!“