Hilpoltstein
Frau und Tochter misshandelt

Psychiatrisches Gutachten muss Schuldfähigkeit eines 52-jährigen Rothers klären

19.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr

Hilpoltstein/Roth/Schwabach (rsc) Der erste Prozesstag im Verfahren gegen einen 52-jährigen Rother wegen schwerer Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener ist gestern am Amtsgericht Schwabach schnell zu Ende gewesen.

Auf Antrag der Verteidigung hat Richter Reinhold Hader die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit des Familienvaters angeordnet und danach die Verhandlung beendet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Andreas Kern ( Name geändert ) vor, in der Wohnung seiner Familie in Hilpoltstein seine damals 14-jährige Tochter und 15 Monate später auch seine Gattin schwer misshandelt zu haben. Die Tochter soll er im November 2015 mehrfach auf den Boden geworfen sowie gegen Brust und Rücken geschlagen haben. Die Folge waren Prellungen, Hämatome und eine Verstauchung der Wirbelsäule. Im Februar 2017 soll er seine Ehefrau zu Boden gestoßen und gewürgt haben. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Mann dabei ihren Kopf mehrfach auf einen mit Teppich gepolsterten Fliesenboden geprellt.

Verteidiger Matthias Hirsch erklärte für seinen Mandanten zunächst, dass er sich an seine Handlungen nicht erinnern könne. „Er bestreitet die Folgen nicht, kann aber nur noch sagen, wie sich die Ereignisse vor seinen Angriffen aufgeschaukelt haben“, so Hirsch. Der Grund dafür sei eine Impulskontrollstörung als Folge einer posttraumatischen Belastung in der Kindheit. Dies habe sich bei zwei langwierigen Therapien nach einem Selbstmordversuch seines Mandanten herausgestellt, so Hirsch.

Anschließend schilderte Kern die Streitigkeiten innerhalb der Familie. Tochter und Ehefrau hätten ihn jeweils heftig beschimpft, als „Sau“ bezeichnet und ihn zum Verlassen der Wohnung aufgefordert. „Es ist das beste, wenn Du für immer verschwindest“ habe zum Beispiel seine Tochter zu ihm gesagt. „Da habe ich die Kontrolle verloren“, räumte Andreas Kern für beide Vorfälle ein, konnte aber nicht mehr schildern, wie die heftigen körperlichen Auseinandersetzungen verlaufen sind.

Ob der Grund dafür tatsächlich eine pathologische Störung ist, welche die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Sinne strafrechtlicher Schuldfähigkeit Kerns beeinträchtigt hat, das soll nun das Gutachten klären.